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Auswärtiges Amt zur Schiedsgerichtsentscheidung zwischen Slowenien und Kroatien

30.06.2017 - Pressemitteilung

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte heute (30.06.) zur Schiedsgerichtsentscheidung zwischen Slowenien und Kroatien:

Die Internationale Schiedsgerichtsbarkeit ist ein wertvolles Instrument des Völkerrechts und spielt eine wichtige Rolle für die Beilegung zwischenstaatlicher Konflikte.

Slowenien und Kroatien haben sich in einer bilateralen Angelegenheit in dem Abkommen vom 4. November 2009 gemeinsam einem internationalen Schiedsgerichtsverfahren unterworfen.

Ganz unabhängig vom Inhalt der Entscheidung ist es daher aus Sicht der Bundesregierung ein wichtiges Prinzip des Völkerrechts, dass Entscheidungen von Schiedsgerichten zu befolgen und von den Parteien zu implementieren sind. Die Bewahrung der Integrität der internationalen Gerichtsbarkeit liegt im gemeinsamen Interesse aller Staaten. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union müssen hier mit gutem Beispiel vorangehen.

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