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Sprecher des Auswärtigen Amtes zu den Äußerungen der türkischen Behörde Diyanet
Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erklärte in der Regierungspressekonferenz vom 23.06.:
Ich möchte Ihnen aus aktuellem Anlass ein paar Sätze zur Haltung der Bundesregierung zur Religionsfreiheit sagen. Wir waren doch sehr überrascht und ehrlich gesagt auch ziemlich betroffen von manchen Stellungnahmen, unter anderem des Präsidiums für Religionsangelegenheiten, Diyanet, einer dem türkischen Ministerpräsidenten unterstehenden staatlichen türkischen Behörde.
Deshalb möchte ich hier in aller Klarheit Äußerungen zurückweisen, die ganz offensichtlich darauf abzielen, Menschen in Deutschland das Recht zur freien Ausübung ihrer Religion abzusprechen und das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken.
Ich möchte ausdrücklich hinzufügen: Wie, wo, wann und in welcher Weise Menschen ihre Religion pflegen und ausüben, ist keine Angelegenheit des Staates. Im Gegenteil: Der Staat hat nach unserem Verständnis sicherlich keine Zuständigkeit zur Beurteilung theologischer Fragen, sondern die Pflicht, die Religionsfreiheit genauso zu schützen wie die Meinungs- und die Pressefreiheit. Das tut die Bundesregierung, und dem fühlen wir uns tief verpflichtet, und zwar ohne Wenn und Aber.
Die Religionsfreiheit ist in Deutschland ein hohes Gut, ein Grundrecht mit Verfassungsrang, ein Recht, das ausdrücklich von der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert wird, ein Recht, dem in unserer Verfassung und politisch der gleiche Rang zukommt wie der Meinungs- und der Pressefreiheit.
Wir haben vor einigen Wochen hier in Berlin im Auswärtigen Amt eine große Konferenz der Religionen abgehalten, auf der sich alle Teilnehmer gerade auch die Vertreter der großen monotheistischen Religionen darüber einig waren, welche Verantwortung den Religionen und den Vertretern der Religionen für den Frieden auf der Welt und auch für Dialog und Austausch zukommt und wie wichtig der Respekt davor ist, wie andere Menschen ihre Religion ausüben.