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Auswärtiges Amt zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ und zur Lage in Bangladesch

08.02.2017 - Pressemitteilung

Ein Sprecher des Auswärtigen Amts erklärte heute (08.02.) in Berlin:

In diesen Tagen wurde im Auswärtigen Amt eine Arbeitseinheit zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ eingesetzt. Außenminister Gabriel begrüßt es, dass damit eine auch ihm persönlich wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt wird. Das Auswärtige Amt nimmt den Auftrag sehr ernst, den Aktionsplan jetzt in die Tat umzusetzen und menschenrechtliche Standards zu stärken.

Dass das notwendig ist, zeigt ein Blick zur Textilbranche in Bangladesch, wo nach den Streiks im Dezember immer noch Streikende und Gewerkschafter inhaftiert sind. Wir machen uns zunehmend Sorge darüber, ob diese Menschen einen fairen Prozess nach rechtsstaatlichen Maßstäben bekommen.

Bangladesch hat in den letzten Jahren eine international wettbewerbsfähige Textilbranche aufgebaut und damit große wirtschaftliche Erfolge erzielt. Dieser Erfolg darf aber nicht auf dem Rücken der Menschen ausgetragen werden, die ihn ermöglicht haben – nämlich der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Textilfabriken. Seit dem schrecklichen Einsturz der Rana Plaza Fabrik 2013 hat es Fortschritte gegeben. Aber es braucht weitere Verbesserungen beim Arbeitnehmerschutz und bei der Lage in den Fabriken. Noch immer gibt es keine rechtliche Grundlage für die Gründung funktionsfähiger Gewerkschaften.

Wir appellieren an die Verantwortung deutscher Unternehmen, Menschenrechte entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette einzuhalten. Wir appellieren auch an die Verantwortung von Staat und Wirtschaft in Bangladesch, weitere Vereinbarungen zu treffen, um die Lage der Arbeiterinnen und Arbeiter zu verbessern. Deswegen unterstützen wir den Dialog zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Regierung zur Verbesserung der Sozial- und Umweltstandards.

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