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Menschenrechtsbeauftragte zum Tod des gambischen Oppositionspolitikers Ebrima Solo Kurumah
Die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler, erklärte heute (24.08.):
„Berichte aus Gambia machen mich sehr besorgt: Der Oppositionspolitiker Ebrima Solo Kurumah soll am vergangenen Samstag verstorben sein, kurz nachdem er in einem Krankenhaus, in das er zuvor aus gesundheitlichen Gründen aus dem Gefängnis verlegt worden war, operiert wurde. In der Haftanstalt soll ihm zuvor ärztliche Hilfe verweigert worden sein.
Ebrima Solo Kurumah war am 9. Mai zusammen mit 35 anderen Mitgliedern der Oppositionspartei UDP aus nicht bekannten Gründen verhaftet worden. 20 der Verhafteten wurden später freigelassen, gegen 16 weitere, darunter auch Kurumah, wurde Anklage erhoben.
Im Juli waren 19 weitere Mitglieder der UDP zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Die Verurteilten hatten im April gegen den Tod in Polizeigewahrsam eines führenden Mitglieds der UDP protestiert und eine Wahlrechtsreform gefordert.
Die in der gambische Verfassung garantierten Rechte wie freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlungsfreiheit müssen jederzeit gewahrt werden. Einsätze der Sicherheitskräfte gegenüber Demonstranten dürfen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht brechen.
Ich fordere die gambische Regierung auf, die Umstände des Todes der Oppositionsmitglieder Ebrima Solo Kurumah und Solo Sandeng rasch und sorgfältig aufzuklären. Ebenso appelliere ich an die gambische Regierung, den Vorwürfen über Folter in Gefängnissen nachzugehen und eine humane Behandlung aller Gefangenen sicherzustellen.“