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Deutschland baut Vielfalt in Kunst- und Kulturlandschaft aus
Deutschland hat unter Federführung des Auswärtigen Amts den zweiten Staatenbericht zur UNESCO-Konvention zur Vielfalt kultureller Ausdrucksformen eingereicht.
Der Bericht zeigt die Bedeutung kultureller Vielfalt für nachhaltige Entwicklung und spiegelt die vielfältigen Initiativen von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft seit 2012 zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland.
So nutzen Städte wie Hannover, Heidelberg und Mannheim den Entwicklungsfaktor Kultur seit 2014 systematisch als UNESCO-Städte der Musik und der Literatur auch für die langfristige Stadtentwicklung. Viele Bundesländer verbinden zudem mit ihren Landeskulturkonzeptionen Regionalentwicklung mit kultureller Bildung und Kulturtourismus.
Dazu erklärte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Maria Böhmer, heute (18.07.) in Berlin:
„Vor zehn Jahren hat die internationale Gemeinschaft mit der UNESCO-Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt Kultureller Ausdrucksformen ein auch heute noch hochaktuelles Völkerrechtsinstrument verabschiedet. Deutschland gehörte zu den Mitinitiatoren dieser Konvention. Sie soll den politischen Gestaltungsraum für Vielfalt und Kulturpolitik unter den Bedingungen fortschreitender Handelsliberalisierung auch international zukunftsfest verankern. Der zweite deutsche Staatenbericht zu der Konvention zeigt sehr deutlich, dass die Konvention nicht nur die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in Deutschland fördert. Sie befruchtet auch unsere Beiträge für kulturelle Ko-Produktionen mit Ländern des globalen Südens.“