Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Rede von Europa-Staatsminister Roth im Bundestag zum Entwurf des EU-Jahresberichts 2014 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt
--- es gilt das gesprochene Wort ---
Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Jahresbericht der Europäischen Union über Menschenrechte und Demokratie in der Welt sagt schon viel über das Selbstverständnis der EU aus: Sie versteht sich eben nicht bloß als Binnenmarkt, sondern auch als Wertegemeinschaft. Grundwerte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, kulturelle und religiöse Vielfalt sowie Minderheitenschutz wollen wir nicht nur bei uns in Europa vorleben. Wir setzen uns ebenso dafür ein, dass diese Werte auch weltweit Bestand haben.
Auch wenn der Bericht nicht mehr ganz druckfrisch ist, so ist er doch in vielen Teilen unvermindert aktuell. Dass Menschenrechte an vielen Orten dieser Welt missachtet und verletzt werden, ist leider auch im Jahr 2016 noch traurige Realität. Unser gemeinsames Engagement bleibt also weiter dringend geboten.
Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern engagiert sich die Bundesregierung auf vielfältige Art und Weise: Wir tun dies bilateral, in politischen Gesprächen, in Menschenrechtsdialogen und in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit vielen NGOs in aller Welt. Und wir tun dies in den multilateralen Gremien, den Vereinten Nationen, dem Europarat, und, in diesem Jahr besonders zu nennen, der OSZE.
Bei unserer Menschenrechtspolitik nutzen wir den ganzen Instrumentenkasten. Mal mit deutlichen öffentlichen Worten, beispielsweise in Resolutionen des Menschenrechtsrats, die Missstände klar benennen und notfalls auch Sanktionen nach sich ziehen. Und in anderen Fällen suchen wir eher das direkte Gespräch hinter verschlossenen Türen. Wir gehen dabei stets so vor, wie es die besondere Lage erfordert und wir den Betroffenen am besten helfen können. Denn unser oberster Leitsatz ist: Wir wollen denjenigen, die wir vor Menschenrechtsverletzungen schützen wollen, keinen Schaden zufügen.
Das Auswärtige Amt ist das Menschenrechtsministerium! Aber eines ist auch klar: Wir sind nicht Amnesty International! Uns darf es nicht darum gehen, mit plakativen Kampagnen möglichst viel öffentliche Aufmerksamkeit zu erreichen. Auch das ist wichtig. Opfern von Menschenrechtsverletzungen nachhaltig zu helfen, gelingt aber eben nur selten mit dem Lautsprecher, sondern im vertraulichen Gespräch. Und dafür müssen wir natürlich auch mit den schwierigen Partnern reden – mit China, Iran, Saudi-Arabien oder auch der Türkei. Beziehungen abbrechen, Reisen absagen und Belehrungen über die heimischen Medien erteilen – wer glaubt, dass Außenpolitik so funktioniert, der irrt.
Wenn wir etwas bewirken wollen, wenn wir tatsächlich politische Prozesse anstoßen wollen, dann gelingt das nur, wenn wir miteinander reden. Das gemeinsame Auftreten und Agieren mit unseren Partnern in der EU und durch den Europäischen Auswärtigen Dienst ist dabei unerlässlich. Nur so können wir geschlossen als EU agieren. Nur so werden wir auch ernst genommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im vergangenen Jahr hatte Botschafter Rücker in Genf den Vorsitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen inne. Wir haben damit an sehr sichtbarer Stelle Verantwortung übernommen und in einem zunehmend polarisierten Umfeld unseren Ruf als Brückenbauer gefestigt. Einer unserer Schwerpunkte war dabei die engere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Arbeit des Menschrechtsrats.
Weltweit werden zivilgesellschaftliches Engagement zunehmend eingeschränkt und Menschenrechtsverteidiger eingeschüchtert. Die Mittel sind perfide. Sie fangen bei restriktiver Gesetzgebung zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen an und reichen bis zu willkürlichen Inhaftierungen oder gar Entführungen aus dem Ausland.
Der Schutz von Menschenrechtsverteidigern ist uns ein zentrales Anliegen. Sie sind häufig die einzige Stimme derjenigen, die ausgegrenzt und unterdrückt werden. Nur wenn diese Stimme gehört wird, dann können Probleme offen beraten und Lösungen gefunden werden.
Wir setzen uns aktiv an unseren Auslandsvertretungen für den Schutz von Menschenrechtsverteidigern ein. Ich möchte auch das Programm „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ des Bundestages nennen und den Kolleginnen und Kollegen danken, die sich in diesem Programm engagieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Bericht der EU verweist auch auf die Menschenrechtsverletzungen gegenüber LGBTI. Es ist beschämend: In mehr als 70 Staaten auf der Welt werden Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender-Personen und Intersexuelle immer noch strafrechtlich verfolgt. Häufig drohen ihnen lange Haftstrafen – und in einigen Staaten in Afrika und der arabischen Welt sogar das Todesurteil.
Doch lassen wir uns von diesen furchtbaren Nachrichten nicht entmutigen: Über die vergangenen Jahrzehnte gab es in vielen Ländern beeindruckende Fortschritte bei der Durchsetzung der Menschenrechte von LGBTI. Wer hätte denn vor ein paar Jahren gedacht, dass Länder wie Brasilien, Argentinien oder Südafrika mit den skandinavischen Staaten gleichziehen und die gleichgeschlechtliche Ehe einführen?
Die Bundesregierung setzt sich weltweit für LGBTI-Rechte ein, mit öffentlichkeits-wirksamen Projekten ebenso wie in Gesprächen mit Regierungen und der Zivilgesellschaft. Auf vielen meiner Reisen begegne ich Vertreterinnen und Vertretern von LGBTI-Gruppen, die mir von Gewalt, Verfolgung und einem Leben in Angst berichten. Das erlebe ich gerade dort, wo sexuelle Minderheiten noch viel stärker unter Druck stehen als hierzulande, wie in der Türkei, in Bulgarien oder auf dem westlichen Balkan.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nicht zuletzt angesichts der politischen Entwicklung der letzten Jahre, insbesondere des wachsenden islamistischen Terrors, aber auch der wachsenden Islamfeindlichkeit in Europa, werden wir uns der Religions- und Weltanschauungsfreiheit weiter annehmen müssen.
Die Bundesregierung wird dem Bundestag hierzu im Sommer einen Bericht vorlegen. Die Formen der Unterdrückung des Rechts auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit sind dabei vielfältig. Sie reichen vom Ausschluss von bestimmten Ämtern oder Berufen über Benachteiligungen im Familien- oder Güterrecht bis zu Übergriffen auf Angehörige religiöser Minderheiten und zur politischen Instrumentalisierung vermeintlich religiös motivierter Gewalttaten.
Dabei ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte eindeutig: Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht schließt auch die Freiheit ein, seine Religion bzw. Weltanschauung zu wechseln oder auch gar keiner Religion anzugehören. Diese Freiheit gilt für Christen, Juden, Muslime genauso wie für alle anderen Menschen. Und sie gilt weltweit.
Wir können die Werte im Ausland nur dann glaubwürdig einfordern, wenn wir sie auch zu Hause strikt achten. Es reicht eben nicht, wenn Menschenrechte nur auf dem Papier Bestand haben. Sie müssen auch im täglichen Miteinander gepflegt und verteidigt werden. In einer offenen, liberalen Gesellschaft ist das nicht die Kür, sondern die Pflicht – für jeden von uns. Menschenrechte sind kein generöses Geschenk, sondern eine unverhandelbare Grundlage unseres Zusammenlebens! Dafür steht die Bundesregierung und auch die EU als Wertegemeinschaft!