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Menschenrechtsbeauftrager zur Verhängung der Todesstrafe in Belarus

18.01.2016 - Pressemitteilung

Zur Verhängung der Todesstrafe in Belarus sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (18.01.) in Berlin:

Am 5. Januar 2016 wurde Henadz Yakavitski wegen Mordes vom Minsker Regionalgericht zum Tode verurteilt. Der Familie des Opfers des brutalen Verbrechens, das Henadz Yakavitski zur Last gelegten wird, gilt meines tiefes Beileid und meine aufrichtige Anteilnahme.

Unbesehen der Schwere der Tat bedauere ich zutiefst, dass in Belarus als letztem europäischen Staat immer noch die Todesstrafe existiert. Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Ich appelliere an die belarussische Regierung, die Vollstreckung der Todesstrafe in Belarus umgehend auszusetzen und die öffentliche Debatte über die Todesstrafe zu intensivieren. Auch ist Henadz Yakavitskis Recht auf ein faires Verfahren sicherzustellen.

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