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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Vollstreckung der Todesstrafe in Japan

18.12.2015 - Pressemitteilung

Zur erneuten Vollstreckung der Todesstrafe in Japan erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (18.12.):

Mit Bestürzung habe ich erfahren, dass heute Morgen in Japan erneut die Todesstrafe an zwei Menschen vollstreckt wurde. Damit sind seit Antritt der aktuellen Regierung im Dezember 2012 bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Wieder wurden die Verurteilten erst kurz vorher und die Angehörigen erst im Nachhinein über die Hinrichtung unterrichtet, so dass sie sich nicht vorbereiten und voneinander Abschied nehmen konnten. Dies ist nach meinem Dafürhalten eine besonders unzumutbare und menschenunwürdige Praxis.

Die Todesstrafe ist eine unmenschliche und grausame Art der Bestrafung. Die Bundesregierung lehnt sie unter allen Umständen ab. Ich fordere die japanische Regierung erneut auf, eine offene gesellschaftliche Debatte darüber anzustoßen, welchen Sinn die Todesstrafe in einem hochentwickelten Rechtssystem wie in Japan überhaupt noch haben soll.

Hintergrund:

In Japan sind am 18. Dezember zwei zum Tode verurteilte Männer hingerichtet worden. Es handelt sich um einen 63-Jährigen, der für den Mord an drei Nachbarn im Jahr 2009 zum Tode verurteilt worden war, und um einen 39-Jährigen, der wegen eines Raubmordes an einer Frau und ihrer Tochter im Jahr 2006 zum Tode verurteilt worden war. Seit dem Amtsantritt von Regierungschef Shinzo Abe im Dezember 2012 sind damit bereits 14 Menschen hingerichtet worden. Zum Tode Verurteilte erfahren von der Exekution in Japan erst unmittelbar vorher und erhalten damit keine Gelegenheit, sich von ihren Angehörigen zu verabschieden. Diese werden erst im Nachhinein von der erfolgten Hinrichtung in Kenntnis gesetzt.

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