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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe in der Mongolei

15.12.2015 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte heute (15.12.) zur endgültigen Abschaffung der Todesstrafe in der Mongolei:

Ich begrüße ausdrücklich die endgültige Abschaffung der Todesstrafe in der Mongolei. Das Land hat mit der abschließenden Umsetzung der Abschaffung der Todesstrafe in mongolisches Recht einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten getan. Die Mongolei ist damit in der Region und auch weltweit ein ermutigendes Vorbild.

Hintergrund:

Nach dem seit 2010 in der Mongolei bestehenden Moratorium der Todesstrafe und nach der 2012 durch das mongolische Parlament erfolgten Ratifikation des Zweiten Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde nun die Abschaffung der Todesstrafe im mongolischen Strafgesetzbuch verankert.

Das mongolische Parlament verabschiedete am 4. Dezember 2015 die neue Fassung des Strafgesetzbuchs, in dem die Todesstrafe nicht mehr enthalten ist. Das neue Strafgesetzbuch, das auch weitere rechtliche Reformen umsetzt, wird zum 1. September 2016 in Kraft treten.

Damit ist die Mongolei der 105. Staat weltweit, der die Todesstrafe endgültig abgeschafft hat. Deutschland und die Partner in der EU lehnen die Todesstrafe sowohl aus ethisch-moralischen als auch aus rechtspolitischen Gründen ab und setzen sich weltweit für die Abschaffung dieser grausamen Strafform ein.

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