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„Gemeinsame Grundwerte stärken – Europa stärken“

15.10.2015 - Rede

Rede von Europa-Staatsminister Michael Roth im Plenum des Deutschen Bundestages zum TOP 11 der 130. Sitzung „Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gemeinsame Grundwerte stärken – Europa stärken“. Es gilt das gesprochene Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.“ Dieser Satz wird Augustinus zugesprochen. Wir Deutsche wissen aus eigener Erfahrung nur zu gut, wenn Recht und Macht getrennte Wege gehen – gerade in diesem Jahr, wo sich das Ende der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft zum siebzigsten Mal jährt. Unsere schwierige Geschichte ist uns Mahnung und Verpflichtung zugleich, nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa Rechtsstaatlichkeit entschieden zu verteidigen.

Rechtsstaatlichkeit ist heute eines der zentralen Fundamente der Europäischen Union. Sie ist verankert in den europäischen Verträgen und steht gleichberechtigt neben anderen Grundwerten wie Freiheit, Demokratie, Gleichheit und der Wahrung der Menschenrechte. Doch es reicht eben nicht, wenn diese Werte nur auf dem Papier Bestand haben. Sie müssen auch im täglichen Miteinander gepflegt und verteidigt werden.

Das ist eine fortwährende Aufgabe unserer europäischen Gesellschaft. Und ich sage ganz bewusst: „europäische Gesellschaft“. Denn in Europa schaut längst nicht mehr jede nationale Gesellschaft nur auf sich selbst, sondern wir müssen auch aufeinander achten.

Wir sind in der EU mittlerweile auf so vielfältige Weise miteinander verbunden, dass wir gar nicht anders können, als über unseren nationalen Tellerrand hinauszuschauen. Genauso wie es uns betrifft, wie ein Mitgliedstaat in Haushalts- oder Wirtschaftsfragen entscheidet, darf es uns auch nicht gleichgültig sein, wenn in einem unserer Partnerländer rechtsstaatliche Grundprinzipien in Bedrängnis geraten.

Das klassische Prinzip der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten gilt in der EU ausdrücklich nicht mehr. Im Gegenteil: Es gibt es sogar die Pflicht zur Einmischung!

Und das nicht nur in haushalts- und wirtschaftspolitischen Fragen, sondern auch und gerade bei der Wahrung unserer gemeinsamen Werte. Denn Europa ist nicht nur ein Binnenmarkt, sondern vor allem eine einzigartige Wertegemeinschaft. Unsere gemeinsamen Werte schweißen uns noch viel enger zusammen als alle wirtschaftlichen Verflechtungen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Europarat ist das etablierte Forum für alle Fragen der Menschenrechte und Grundwerte in Europa. Aber reicht das? Zum einen ist der Europarat nicht nur auf die Staaten der EU begrenzt. Und zum anderen ist es wenig glaubwürdig, wenn die EU gegenüber Drittstaaten die Beachtung der Grundwerte einfordert, aber wir Mitgliedstaaten dies untereinander nicht zum Thema machen. Deshalb gehört dieser Austausch auch in die EU-Institutionen und in die nationalen Parlamente. Ich begrüße daher ausdrücklich die heutige Debatte hier im Bundestag.

Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass die Bundesregierung sich für einen wirksamen Mechanismus zur Einhaltung rechtsstaatlicher und demokratischer Standards in Europa einsetzt. Auf diesem Weg sind wir bereits einen großen Schritt vorangekommen. Im Dezember 2014 wurde im Allgemeinen Rat – maßgeblich auf Initiative der Bundesregierung – ein Dialog zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen der Verträge eingerichtet. Daneben haben wir die Möglichkeit eines ad-hoc-Mechanismus geschaffen, um bei Bedarf auch kurzfristig auf Missstände reagieren zu können.

Die bestehenden Mechanismen haben sich in der Vergangenheit als wenig wirksam erwiesen: Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags ist ein politisches Tabu geblieben, die Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission sind dagegen viel zu kleinteilig. Der neue Mechanismus soll diese Lücke schließen, indem er auf Dialog und die Suche nach gemeinsamen Lösungen setzt.

Damit der Rechtsstaatsdialog zu einem wirksamen Instrument wird, ist vor allem ein gelungener Start wichtig. Im November wird unter luxemburgischer Ratspräsidentschaft erstmals eine Diskussion im Allgemeinen Rat stattfinden – zum Thema „Grundwerte im digitalen Zeitalter“.

Selbstverständlich wird der Rat die Expertise der EU-Kommission und anderer Experten in seine Beratungen einfließen lassen. Ich denke dabei an die Grundrechteagentur und die Venedig-Kommission des Europarates. Wir wollen keine Doppelungen der Strukturen, sondern Verfahren, die sich gegenseitig ergänzen - und stärken.

Ebenso werden in den Rechtsstaatsdialog auch die Ergebnisse eines Grundwerte-Kolloquiums der EU-Kommission, an dem ich Anfang Oktober selbst teilgenommen habe, einfließen. Dort standen die Themen Antisemitismus und Antiislamismus in der EU im Mittelpunkt.

Diese Themenauswahl ist der beste Beweis, dass sich der neue Mechanismus nicht einseitig gegen einzelne Mitgliedstaaten, sondern an uns alle richtet. Alle Mitgliedstaaten müssen ihre Hausaufgaben machen – auch wir in Deutschland.

Das ist ein wichtiges Signal, denn einige Mitgliedstaaten hatten bei Einrichtung des Dialogs große Bedenken geäußert. Sie befürchteten, gezielt an den Pranger gestellt werden zu können. Diese Sorgen sind unbegründet. Der Dialog wird über einen unparteilichen und faktenbasierten Ansatz geführt – das sehen die Schlussfolgerungen des Rates ausdrücklich so vor. Es gilt jetzt, dies in Praxis zu etablieren.

Wir brauchen Debatten über Grundwerte und Rechtstaatlichkeit in der EU – nicht nur in den EU-Institutionen, sondern ebenso auch in den nationalen Parlamenten. Durch die parlamentarische Flankierung heute hier im Bundestag bringen wir zum Ausdruck: Rechtsstaatlichkeit in der EU ist für uns ein wichtiges Thema.

Das gibt der Bundesregierung – und auch mir ganz persönlich Rückenwind – für unseren Einsatz für eine starke Werteunion, die auch Belastungen standhält. Dafür möchte ich Ihnen danken.

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