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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Freilassung vietnamesischer Bloggerin Ta Phong Tan

21.09.2015 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, sagte heute (21.09.) anlässlich der Freilassung der vietnamesischen Bloggerin Ta Phong Tan:

Ich freue mich sehr, dass die vietnamesische Bloggerin Ta Phong Tan freigelassen wurde. Wir haben uns sehr dafür eingesetzt. Gleichzeitig bedauere ich, dass eine Freilassung aus dem Gefängnis offenbar nur um den Preis einer unmittelbaren Ausreise ins Ausland möglich ist.

Es passt nicht zusammen, dass Vietnam sich in der neuen Verfassung auf die Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet hat und gleichzeitig das in dem von Vietnam ratifizierten Zivilpakt festgeschriebene Gebot der Meinungsfreiheit nicht achtet. Alle Menschen, die noch immer wegen der Ausübung ihrer Meinungs- oder Demonstrationsfreiheit im Gefängnis sitzen, sollten unverzüglich freigelassen werden.

Hintergrund:

Am 19. September 2015 wurde die Bloggerin Ta Phong Tan nach 3 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen. Von Hanoi reiste sie direkt in die USA aus. Ta Phong Tan war 2012 zu zehn Jahren Haft und 5 Jahren Hausarrest wegen „Propaganda gegen den Staat“ verurteilt worden. Sie hatte im Internet u.a. über die weitverbreitete Korruption geschrieben.

Die Bundesregierung hat sich bereits seit längerem gemeinsam mit ihren EU-Partnern und anderen Staaten für die Freilassung von Ta Phong Tan eingesetzt. Die Arbeitsgruppe gegen Willkürliche Verhaftung der Vereinten Nationen hatte die Inhaftierung von Ta Phong Tan in einem Gutachten als „willkürlich“ eingestuft.

Im vergangenen Jahr sind bereits zwei Menschenrechtsverteidiger unter gleichen Umständen aus dem Gefängnis entlassen worden (Herr Cu Huy Ha VU und Herr Dieu Cay). Die Strafen wurden jeweils nur ausgesetzt. Sie mussten sich zur unmittelbaren Ausreise in die USA verpflichten. Eine Rückkehr nach Vietnam ist damit faktisch ausgeschlossen, da dann die Reststrafen zu verbüßen wären.

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