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Menschenrechtsbeauftragter zur Verurteilung von Leyla Yunus und Arif Yunusov

14.08.2015 - Pressemitteilung

Die unverhältnismäßig harten Urteile gegen Leyla Yunus und Arif Yunusov schockieren mich. Ich kenne beide persönlich als wichtige Menschenrechtsverteidiger und prominente Vertreter der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft, die unablässig für Ausgleich und Dialog eintreten. Ich sehe die Urteile – achteinhalb bzw. sieben Jahre Haftstrafe – auch deshalb kritisch, weil beide bekanntermaßen bei schlechter Gesundheit sind.

Die aserbaidschanische Regierung muss ihr repressives Vorgehen gegen prominente Vertreterinnen und Vertreter der eigenen Zivilgesellschaft endlich einstellen. Leyla Yunus und Arif Yunusov müssen zumindest die Chance auf ein faires Berufungsverfahren erhalten, nachdem ihre Prozesse nach Ansicht unabhängiger Beobachter von erheblichen Verfahrensfehlern gekennzeichnet waren. Sämtlichen inhaftierten Vertreterinnen und Vertretern der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft muss ein rechtsstaatliches Verfahren gewährt werden, ebenso wie die notwendige medizinische Betreuung während der Haft.

Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin gegenüber der aserbaidschanischen Regierung für die Freilassung von Leyla Yunus und Arif Yunusov sowie von anderen inhaftierten Vertreterinnen und Vertretern der aserbaidschanischen Zivilgesellschaft einsetzen.

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