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Menschenrechtsbeauftragter zur Bestätigung des Urteils gegen den Blogger Raif Badawi

09.06.2015 - Pressemitteilung

Der Oberste Gerichtshof von Saudi Arabien hat am 07.06.2015 das Urteil gegen den Blogger Raif Badawi bestätigt. Er war zu 1000 Stockhieben, einer 10jährigen Haftstrafe, zu einer anschließenden 10-jährigen Ausreisesperre und einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Hierzu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer:

Ich bedaure die Bestätigung des Urteils. Raif Badawi hat lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Hierfür wird er drakonisch bestraft. Ich hoffe, dass die Stockhiebe dauerhaft ausgesetzt bleiben. Sie verletzen die Menschenwürde und sind absolut inakzeptabel. Auch die lange Haftstrafe und das anschließende Ausreiseverbot sind aus meiner Sicht völlig unverhältnismäßig.

Die Bundesregierung wird sich weiterhin für Raif Badawi einsetzen.

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