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Gemeinsame Deutsch-Dänische Erklärung zum 60. Jahrestag der Bonn-Kopenhagener Erklärungen
Vor 60 Jahren, am 29. März 1955, unterzeichneten Bundeskanzler Konrad Adenauer und der dänische Ministerpräsident Hans Christian Hansen die Bonn-Kopenhagener Erklärung, die die geltenden Freiheitsrechte für die Minderheiten zu beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze bestätigten. Sie ist die Grundlage für eine erfolgreiche und engagierte Minderheitenpolitik, die heute weltweit Anerkennung findet. Am Donnerstag, den 26. März 2015 haben Außenminister Steinmeier und sein dänischer Amtskollege Martin Lidegaard bei einem Festakt in Berlin die Bonn-Kopenhagener Erklärung feierlich gewürdigt. Die beiden Außenministerien veröffentlichten die folgende gemeinsame Erklärung:
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1. Wir haben uns heute getroffen, um das 60-jährige Bestehen der deutschen und dänischen Minderheitenrechte und die Stärkung der deutsch-dänischen bilateralen Beziehungen durch die Bonn-Kopenhagener Erklärungen zu würdigen. Die beiden Erklärungen bilden die Grundlage für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben zwischen Minderheit und Mehrheit auf beiden Seiten der Grenze. Im Zentrum der Erklärungen steht die Freiheit des Bekenntnisses zu einer der beiden Minderheiten, das von staatlicher Seite weder bestritten noch überprüft werden darf. Die Erklärungen haben ganz wesentlich dazu beigetragen, den Weg für die Entwicklung von freundschaftlichen und engen Verbindungen zwischen Deutschland und Dänemark zu ebnen und den deutsch-dänischen Beziehungen einen besonderen und einzigartigen Charakter zu geben.
2. Unser großer Dank gilt den Minderheiten und ihren Organisationen und Vertretern sowie den vielen Menschen inner- und außerhalb des Grenzlandes, die über sechs Jahrzehnte hinweg auf die eine oder andere Art zum Verständigungsprozess und zu den guten Verbindungen zwischen Minderheit und Mehrheit beigetragen haben. Gleichzeitig drücken wir unsere Wertschätzung für die vielen Initiativen, die seit 1955 für die beiden Minderheiten auf beiden Seiten der Grenze erfolgreich ins Leben gerufen wurden, aus. Unser Dank gilt all den Menschen, die diese Initiativen vorangetrieben haben – in den Kommunen, Landkreisen und Regionen sowie den Regierungen und Parlamenten.
3. Im vergangenen Jahr haben wir in Dänemark und Deutschland des 150 Jahre zurückliegenden Krieges von 1864 gedacht. Dies taten wir in Erinnerung an das große menschliche Leid und die Verluste, die der Krieg mit sich brachte, aber auch in dem Bewusstsein, dass die Feindschaft aus früheren Zeiten heute einer warmherzigen Freundschaft und engen Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern auf allen Gebieten – bilateral und international – gewichen ist. Darauf aufbauend können wir die friedliche und erfolgreiche Zukunft unserer beiden Völker weiter gestalten.
4. Deutschland und Dänemark sind enge Handelspartner. Wir begrüßen die vielfältige Zusammenarbeit der Regierungen und Verwaltungen auf allen Ebenen, der Unternehmen und der Bevölkerungen, etwa auf den Gebieten Tourismus, Kultur, Ausbildung und Hochschulen. Wir sind überzeugt, dass es weiteres Potential gibt, die grenzüberschreitende Mobilität im deutsch-dänischen Grenzgebiet zu stärken. Der Ausbau des grenzüberschreitenden Arbeitsmarkts und des gemeinsamen Wirtschaftsraums ist eine gemeinsame Priorität. Zur Erreichung dieser Ziele wollen wir unsere Zusammenarbeit grundlegend vertiefen und ausbauen.
5. Wir möchten die Verkehrsinfrastruktur stärken, die unsere beiden Länder verbindet. Die Etablierung der festen Fehmarnbelt-Querung wird das östliche Dänemark und das übrige Skandinavien noch enger mit Deutschland verbinden. Auch dem Jütlandkorridor messen wir weiterhin große Bedeutung bei und unterstreichen unser gemeinsames Interesse daran, dass die Verkehrsprobleme bei der Überquerung des Nordostseekanals gelöst werden.
6. Wir sind uns bewusst, dass der Schutz von nationalen Minderheiten von entscheidender Bedeutung für die Stabilität, die demokratische Sicherheit und den Frieden in Europa ist, und bekennen uns zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats sowie der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Die Partei der dänischen Minderheit unterliegt bei den Wahlen zum Landtag von Schleswig-Holstein keiner Sperrklausel. Beide Minderheiten haben ein eigenes Schulrecht, welches das Prüfungsrecht einschließt.
7. In der Europäischen Union werden sich Deutschland und Dänemark – auch durch gemeinsame Initiativen – weiterhin für Frieden, Stabilität und Wohlstand aller Bürgerinnen und Bürger einsetzen. Wir möchten in allen Mitgliedsstaaten die Voraussetzungen für nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum und eine dauerhafte Vollbeschäftigung schaffen. Wir arbeiten in allen wichtigen internationalen Kooperationsformaten zusammen, um Frieden und Sicherheit in Europa und der Welt zu sichern. Dabei lassen wir uns von unseren gemeinsamen Werten wie der Achtung der Menschenrechte, dem Schutz von Minderheiten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie leiten.