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„Wertvolle Impulse aus Hamburg“ für deutsch-französische Beziehungen - Olaf Scholz ist neuer Bevollmächtigter für die kulturelle Zusammenarbeit

21.01.2015 - Pressemitteilung

Das Bundeskabinett hat heute (21.01.) beschlossen, dass Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz für die kommenden vier Jahre das Amt des Bevollmächtigten für die deutsch-französische kulturelle Zusammenarbeit übernimmt. Olaf Scholz löst die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Annegret Kramp-Karrenbauer, in diesem Amt ab.

Nach der Kabinettssitzung erklärte Außenminister Steinmeier heute:

Von Anfang an waren Kultur und Bildung tragende Säulen der deutsch-französischen Freundschaft. Unsere enge politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit steht auf dem Fundament eines lebhaften kulturellen Austauschs zwischen unseren Nationen. Nur so wird aus einer Partnerschaft zwischen Staaten die Freundschaft zweier Völker. Deswegen ist das Amt des Bevollmächtigten für diesen Bereich von so großer Bedeutung.

Mit Hamburgs Erstem Bürgermeister Olaf Scholz haben wir eine hervorragende Wahl getroffen. Olaf Scholz hat schon oft seine Fähigkeit bewiesen, Menschen für gemeinsame Ziele zu begeistern und zusammenzubringen. In der langen Geschichte seiner Heimatstadt Hamburg haben Künstler und Dichter, Händler und Unternehmer, Wissenschaftler und Ingenieure viele Brücken nach Frankreich geschlagen. Ich bin sicher, dass in den kommenden Jahren wieder wertvolle Impulse aus Hamburg kommen werden, um Deutsche und Franzosen einander noch näher zu bringen.

Ergänzender Hintergrund:

Der heutige Kabinettsbeschluss erfolgte einen Tag vor dem „deutsch-französischen Tag“. Jedes Jahr ist der 22. Januar in Erinnerung an die Unterzeichnung des Elysée-Vertrags im Jahr 1963 in besonderer Weise der Freundschaft und Zusammenarbeit zwischen Frankreich und Deutschland gewidmet. Die Amtszeit des neuen Bevollmächtigten beginnt rückwirkend mit dem 1. Januar dieses Jahres.

Die Bundesregierung hat Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz auf Vorschlag der Regierungschefs der Länder zum Bevollmächtigten der Bundesrepublik Deutschland für kulturelle Angelegenheiten im Rahmen des Vertrages über die deutsch-Französische Zusammenarbeit vom 22. Januar 1963 („Elysée-Vertrag“) bestellt.

Der Bevollmächtigte vertritt im Rahmen der Durchführung des Elysée-Vertrages die Bundesrepublik für den kulturellen Bereich, der innerstaatlich der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder unterliegt. Der Bevollmächtigte trifft sich regelmäßig mit seinen französischen Partnern, der Erziehungsministerin und der Kulturministerin. Der Bevollmächtigte nimmt auch an den deutsch-französischen Ministerratssitzungen teil und ist protokollarisch einem Bundesminister gleichgestellt.

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