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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur UN-Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter

26.11.2014 - Pressemitteilung

Ich freue mich, dass der dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung gestern erneut eine von Deutschland und Brasilien initiierte Resolution zum Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter im Konsens angenommen hat. Die Anzahl der Staaten, die gemeinsam mit uns diese Resolution eingebracht haben, ist dieses Jahr noch einmal gestiegen. Das zeigt, wie sehr das Thema vielen am Herzen liegt.

Die durchaus auch kontroversen Verhandlungen zeigen, wie wichtig es ist, die Debatte fortzuführen und zu vertiefen. Der Resolutionsentwurf weist hierfür den Weg. Gemeinsam mit Brasilien und weiteren Partnern werden wir uns dafür einsetzen, dass der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen im März 2015 einen Sonderberichterstatter einsetzt, der diese Debatte leitet und strukturiert.

Der Schutz der Privatsphäre muss in der virtuellen Welt des Internets genauso selbstverständlich erwartet werden dürfen wie in der realen Welt. Die großen Potenziale der digitalen Kommunikation werden wir nur ausschöpfen, wenn wir sicher sind, dass wir uns frei im Netz bewegen und nicht bei jedem Schritt beobachtet und überwacht werden können.

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