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Beauftragter für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe Strässer zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Anlässlich des internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen erklärt der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Christoph Strässer, heute (25.11.) in Berlin:
Es erschüttert mich sehr, dass Frauen und Mädchen weiterhin täglich Opfer von Misshandlung, Vergewaltigung, Verstümmelung und Mord werden - ein weltweites Phänomen und eines der größten Gesundheitsrisiken von Frauen weltweit. In den vergangenen zwölf Monaten wurden 16,7 Millionen Frauen in der Europäischen Union Opfer von körperlicher und/oder sexueller Gewalt. Ein Drittel (33%) aller Frauen hat seit Vollendung des 15. Lebensjahres körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Diese wird überwiegend durch Partner oder Ex-Partner und im häuslichen Bereich verübt.
Dies ist kein akzeptabler Zustand, weder für uns in Europa noch an anderen Orten in der Welt. Die Tabuisierung und Stigmatisierung von Gewalt gegen Frauen muss endlich aufgebrochen werden! Ein Leben ohne Gewalt ist nicht nur wünschenswert, sondern in den Menschenrechten verankert.
Die gesamte Staatengemeinschaft ist aufgefordert, Frauen vor Gewalt zu schützen und Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Auch die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Gewalt gegen Frauen zu beseitigen und Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Wir dürfen nicht zulassen, dass einer Frau Gewalt widerfährt! Ich setze mich daher auch verstärkt für den internationalen Kampf gegen Straflosigkeit ein.
Hintergrund:
Laut Weltgesundheitsorganisation sind ungefähr ein Drittel der Frauen und Mädchen von Gewalt betroffen. Dazu gehören nicht nur häusliche oder sexuelle Gewalt, sondern auch andere Gewaltformen, wie die weibliche Genitalverstümmelung und Menschenhandel. Dennoch wird ein Großteil von Gewalt in Beziehungen ausgeübt. Alle Formen von Gewalt haben langfristige Auswirkungen auf die physische, sexuelle und reproduktive Gesundheit einer Person. Für die Gesellschaft führt dies zu langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Kosten.