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Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 01.04.2026
Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine
Frage
An Frau Deschauer: Es geht um die Äußerung des Außenministers zum Sondertribunal zur Ukraine, in dem Deutschland Mitglied des Verwaltungsrats werden will. Ich möchte gerne wissen: Was genau bringt das finanziell mit sich, und was sollen da die inhaltlichen Schwerpunkte sein?
In Deutschland gab es in den letzten Jahren schon einige Urteile nach dem Weltrechtsprinzip. Da ging es allerdings um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Können diese Erfahrungen auch für das Sondertribunal genutzt werden, auch wenn es da um den Bestand der Aggression geht?
Deschauer (AA)
Zu Ihrer ersten Frage: Den finanziellen Kostenrahmen kann ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzen, weil die Grundvoraussetzungen dafür, glaube ich, noch nicht vorliegen. Es muss ja zunächst ein Gesamtrahmen gesteckt werden.
Der Außenminister hat verdeutlicht, dass Deutschland der Tatsache, dass Russland für seine Verbrechen im Rahmen des Angriffskriegs zur Rechenschaft gezogen werden muss, eine besondere Bedeutung beimisst. Das war auch Thema des gestrigen informellen Treffens des Rats für Auswärtige Angelegenheiten, in dessen Rahmen die Außenministerinnen und Außenminister der Europäischen Union des vierten Jahrestags der Befreiung von Butscha gedacht haben. Ich glaube, es gibt auch eine Erklärung dazu, die Sie noch einmal nachlesen können.
Deutschland hat auch deshalb in einem Schreiben vom 30. März ‑ das war der Montag ‑ seine Absicht erklärt, dem Sondertribunal für das Verbrechen der Aggression beizutreten. Die Aufarbeitung der russischen Gräueltaten ist sein Auftrag, und sie ist ein unverzichtbares Element mit Blick auf eine friedliche Zukunft. Insbesondere wollen wir den Aufbau unterstützen, und Ziel ist es dabei, Russland für die Kriegsverbrechen zur Verantwortung zu ziehen.
Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass dieses Tribunal noch in der Vorbereitungsphase ist. Insofern kann ich jetzt noch nicht näher auf einzelne Aspekte ‑ zum Beispiel finanzielle Aspekte ‑ und konkrete deutsche Maßnahmen eingehen. Das ist aber die grobe Zielrichtung.
Israelisches Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe
Frage
Ich würde noch einmal zu meiner Frage von Montag nachhaken, und zwar in Bezug auf die Todesstrafe. Dazu wollten Sie sich ja noch nicht äußern bzw. nicht spekulieren. Wie sieht es denn jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen wurde, aus?
Kornelius (BReg)
Wir haben uns ja gestern öffentlich geäußert. Die Äußerung kann ich Ihnen gern noch einmal vorlesen. Daran hat sich nichts geändert.
Zusatzfrage
Was denken Sie denn, woran es jetzt liegt, dass die Bedenken, die Deutschland und auch Partnerländer ja lautstark geäußert haben, in Israel ignoriert wurden?
Kornelius (BReg)
Ich kann nicht bestätigen, dass alle Bedenken, die in Deutschland geäußert werden, bzw. alle Wünsche für eine neue Weltordnung sofort weltweit umgesetzt werden. Insofern bedauern wir das.
Frage
Herr Kornelius, Deutschland und Israel sind enge Partner. Wie ist das jetzt, da dieses Gesetz das Parlament passiert hat und die israelische Regierung eben eine wichtige Säule des Rechtsstaates aufgegeben hat, einzuordnen? Wie ordnet die Bundesregierung das Verhältnis der beiden Länder nach dieser Situation, wie sie sich gestern ereignet hat, ein?
Kornelius (BReg)
Wir haben ja gesagt, dass wir diese Entscheidung der Knesset bedauern, dass wir sie nicht gutheißen und dass wir uns im Urteil auch mit unseren EU-Partnern einig sind. Die Außenminister ‑ unter anderem der Außenminister Deutschlands, aber auch die Außenminister vieler anderer Staaten ‑ haben sich in einer gemeinsamen Erklärung auch dazu positioniert. Diese große Sorge bringen wir auch in unseren Gesprächen mit der israelischen Regierung zum Ausdruck.
Zusatzfrage
Haben Sie die Hoffnung, dass diese große Sorge dann zu einer Veränderung ‑ ‑ ‑ Ist die politische Relevanz Deutschlands so, dass Sie glauben, dass diese Entscheidung geändert werden kann? Wie optimistisch sind Sie dabei?
Kornelius (BReg)
Wir drücken das aus. Ich nehme keine Quantifizierung in Bezug auf Hoffnung, Wünsche und sonstige weiche Bestandteile des zwischenstaatlichen Vorgehens vor. Es ist unsere politische Position. Die können wir für uns vertreten.
Frage
Ich habe eine direkte Nachfrage dazu: Herr Kornelius, gehen Sie davon aus, dass das Oberste Gericht in Israel diese Entscheidung kippen wird?
Kornelius (BReg)
Ich kann mir vorstellen, dass es eine rechtliche Überprüfung geben wird. Ich gebe jetzt aber keine Kommentare von hier aus dazu ab, was unsere Erwartungen im innerisraelischen Prozess angeht. Wir haben unsere Position deutlich gemacht. Wenn sie einen Einfluss auf die Urteilsfindung hat, auch vor Gericht, dann kann mir das recht sein.
Frage
Seit über zwei Monaten schränkt die Regierung Benjamin Netanjahus an der Al-Aksa-Moschee und der Grabeskirche in Jerusalem die Religionsfreiheit von Muslimen und Christen ein. Die Bundesregierung schweigt bis jetzt. Warum?
Deschauer (AA)
Ich glaube, dass wir uns hierzu in der Vergangenheit schon ausgetauscht haben. Ihre Anmerkung ‑ ich habe jetzt keine Fragestellung erkennen können ‑ lässt nicht so präzise erkennen, auf was genau Sie hinaus möchten. Ich kann aber sagen, dass die Bundesregierung der Ausübung der Religionsfreiheit natürlich eine große Rolle beimisst und das natürlich auch in diesem sehr speziellen Kontext in bilateralen Gesprächen immer wieder unterstreicht.
Ich vermute ‑ wenn ich das einkreisen kann ‑, dass es Ihnen um den verweigerten Zugang zur Grabeskirche vor einigen Tagen geht. Diesbezüglich haben wir, glaube ich, auch im internen Kontakt unsere Position gegenüber der israelischen Regierung sehr deutlich gemacht. Meiner Kenntnis nach ist der Zugang wieder ermöglicht worden. Insofern: Eine Verwehrung des Zugangs zu den heiligen Stätten ist etwas, das unserer Ansicht nach die ohnehin angespannte Lage vor Ort anzuheizen droht. Umso wichtiger ist, dass es dazu eine Einigung gegeben zu haben scheint. Das ist der Kenntnisstand.
Frage
Frau Deschauer, ich habe eine völkerrechtliche Frage zur Todesstrafe: Da diese ja de facto nur für Palästinenser gelten wird, kommen ja die völkerrechtlichen Punkte der Verfolgung, der unmenschlichen Behandlung und der Apartheid ins Spiel. Die Bundesregierung ist dem Römischen Statut verpflichtet. Folgen daraus jetzt Verpflichtungen für Deutschland?
Deschauer (AA)
Sie haben, glaube ich, wahrgenommen, dass wir auch zur Kenntnis nehmen, dass möglicherweise erst gerichtliche Überprüfungen der Entscheidung, die jetzt getroffen wurde, vonstattengehen und dass wir unsere öffentliche Ablehnung in internen Gesprächen wie auch öffentlich geäußert haben. Insofern ist das der Stand der Dinge. Wir lehnen die Todesstrafe unter allen Umständen ab. In eine weitere Exegese gehe ich jetzt nicht mehr ein.
Zusatzfrage
Hier macht ja niemand eine Exegese, sondern ich möchte die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands ansprechen. Sehen Sie diese Verpflichtungen, haben Sie diese qua Römisches Statut?
Deschauer (AA)
Die Position der Bundesregierung ist deutlich. Wir haben sie geäußert. Ich bleibe dabei.