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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Inkrafttreten der Europarats-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

01.08.2014 - Pressemitteilung

Zum heutigen Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (01.08.):

„Ich freue mich, dass die Istanbul-Konvention heute offiziell in Kraft getreten ist. Das Übereinkommen ist ein Meilenstein in dem Bemühen, Frauen und Mädchen besser vor Gewalt, vor allem häuslicher Gewalt, zu schützen. Einmal mehr hat sich der Europarat als Vorreiter bei der Schaffung rechtsverbindlicher internationaler Standards insbesondere im Bereich Menschenrechte erwiesen. Deutschland hat die Istanbul-Konvention gezeichnet und die Bundesregierung arbeitet daran, das Übereinkommen möglichst bald zu ratifizieren. Wichtig ist, dass mit dem Übereinkommen ein Überprüfungsmechanismus eingerichtet wurde.“

Hintergrund:

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt wurde 2011 in Istanbul zur Zeichnung aufgelegt. Bis zum heutigen Inkrafttreten des Übereinkommens haben es 14 von 47 Mitgliedstaaten des Europarats ratifiziert.

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