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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zum Fall der zum Tode verurteilten Sudanesin Miriam Yahya Ibrahim

27.05.2014 - Pressemitteilung

Zum Fall der zum Tode verurteilten Sudanesin Miriam Yahya Ibrahim erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (27.05.2014):

Ich bin sehr besorgt über das Todesurteil gegen Miriam Yahya Ibrahim und setze mich auch persönlich dafür ein, das Leben von Frau Ibrahim zu retten. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich bereits in Khartum zusammen mit den Niederlande, dem Vereinigten Königreiches und den USA an die sudanesische Regierung gewandt und die strikte Beachtung der internationalen Verpflichtungen Sudans zur Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der Religions- und Glaubensfreiheit und des Rechts auf Leben, gefordert. Auch das Auswärtige Amt in Berlin hat intensiv gegenüber der sudanesischen Botschaft darauf gedrungen, dass der Sudan im Falle Frau Ibrahims die Menschenrechte achtet.

Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Folter oder unmenschlicher Behandlung. Der Sudan ist völkerrechtlich verpflichtet, die Religionsfreiheit zu verteidigen und zu fördern. Die sudanesische Regierung hat zwischenzeitlich anerkannt, dass das Urteil möglicherweise fehlerhaft ist. Der Fall ist bereits an ein höherrangiges Gericht verwiesen worden und ich hoffe sehr auf eine neue Entscheidung, die rechtstaatlichen Grundsätzen entspricht und das Todesurteil aufhebt. Ich fordere den Sudan auf, die Todesstrafe weder zu verhängen noch zu vollstrecken.

Hintergrund:

Ein sudanesisches Gericht in Khartum hat Mitte Mai 2014 in erster Instanz Miriam Yahia Ibrahim Isaq wegen Abkehr vom muslimischen Glauben zum Tode verurteilt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen; nach sudanesischem Recht müssen alle Todesurteile vom Obersten Gericht bestätigt werden. Im Sudan gilt der Islam als Staatsreligion, die sudanesische Verfassung sieht jedoch auch die Achtung anderer verschiedener Religionen sowie die freie Glaubensausübung vor.

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