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Menschenrechtsbeauftragter Strässer zur Twitter-Sperrung in der Türkei

21.03.2014 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, erklärte heute (21.03.) anlässlich der Twitter-Sperrung in der Türkei:

Mit der Sperrung des Nachrichtendienstes Twitter hat die Türkei eine Grenze überschritten, die für einen EU-Beitrittskandidaten eine rote Linie darstellen sollte. In diesem Maß die Presse- und Meinungsfreiheit einzuschränken ist inakzeptabel und nicht hinnehmbar. Die türkische Regierung ist aufgefordert, die Sperrung unverzüglich rückgängig zu machen.

Hintergrund:

Seit heute ist es über türkische Server nicht mehr möglich, Twitteraccounts abzurufen und über Twitter selbst Tweets zu verschicken. Begründet wird dies von offizieller Seite mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten türkischer Bürger.

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