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Menschenrechtsbeauftragter zum Anti-Homosexualitätsgesetz in Uganda und zur Veröffentlichung einer Liste „mutmaßlicher Homosexueller“ in Uganda

25.02.2014 - Pressemitteilung

Zur Unterzeichnung des Anti-Homosexualitätsgesetzes durch den ugandischen Staatspräsidenten Yoweri Museveni und zur Veröffentlichung einer Liste „mutmaßlicher Homosexueller“ in Uganda sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Christoph Strässer, heute (25.02.):

Ich verurteile die Unterzeichnung des Anti-Homosexualitätsgesetzes durch den ugandischen Staatspräsidenten Yoweri Museveni aufs Schärfste. Ebenso verurteile ich die Veröffentlichung einer Liste mit den Namen mutmaßlicher Homosexueller auf dem Titelblatt einer ugandischen Zeitung. Eine solche Veröffentlichung verstößt gegen die Menschenrechte der betroffenen Personen, darunter das Recht auf Privatsphäre sowie das Recht auf Gleichbehandlung.

Menschenrechte sind universell und unteilbar. Der ugandische Staat hat die Verpflichtung, die Menschenrechte von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Personen zu achten, zu schützen und zu fördern. Auch die Medien sind verpflichtet, die Menschenrechte zu respektieren. Ich fordere den ugandischen Staat auf, alle Bürger vor Gewalt, Ausgrenzung, Diskriminierung und willkürlicher Bestrafung zu schützen und alle Gesetze abzuschaffen, welche gegen Menschenrechtsverpflichtungen verstoßen, darunter auch das gestern unterzeichnete Gesetz gegen Homosexualität.

Hintergrund:

Der ugandische Staatspräsident Museveni hat gestern ein Anti-Homosexualitätsgesetz unterzeichnet, mit dem künftig homosexuelle Handlungen sowie die Unterstützung der Menschenrechte von LGBTI-Personen durch Aktivisten und Organisationen geahndet werden können. Die Spannweite der möglichen Strafen reicht bis zu lebenslanger Haftstrafe. Einen Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes hat eine Zeitung eine Liste mit 200 bekannten mutmaßlichen Homosexuellen veröffentlicht.

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