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Gemeinsame Pressemitteilung des Auswärtigen Amts und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zum „Welttag der Humanitären Hilfe“

19.08.2013 - Pressemitteilung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, erklärte heute (19.08.2013) zum „Welttag der Humanitären Hilfe“:

Noch nie war humanitäre Hilfe so wichtig wie heute. Die verzweifelte Lage der syrischen Flüchtlinge ist ein besonders erschütterndes Beispiel.

Humanitäre Hilfe lindert das Leiden von Frauen, Männern und Kindern bei Flucht, Naturkatastrophen oder Krieg. Zahlreiche Freiwillige, die trotz Gefahr Menschen in Not helfen, und viele Spender zeigen Solidarität mit den Opfern. Ihnen gebührt heute mein besonderer Dank.

Die Bundesregierung ist einer der größten Geber humanitärer Hilfe weltweit. Wir unterstützen die Arbeit deutscher und von UN-Organisationen mit Geld aus dem Bundeshaushalt. Flüchtlingen in Deutschland Schutz zu bieten ist Teil unserer humanitären Arbeit.


Der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Hans-Jürgen Beerfeltz, erklärte aus gleichem Anlass:

Dank dieser Bundesregierung kommt die deutsche humanitäre Hilfe aus einer Hand. Das ist im Interesse der Menschen in Not. Zugleich ist bei lang anhaltenden Krisen eine enge Verzahnung von humanitärer Hilfe und mittelfristig bis langfristig angelegter Entwicklungszusammenarbeit entscheidend, um die Widerstandsfähigkeit von Menschen, Gesellschaften und Institutionen für kommende Krisensituationen zu stärken.

In den vergangenen Jahren ist die Zahl notleidender Menschen gestiegen. Denn die Zahl und das Ausmaß von Naturkatastrophen nehmen weltweit zu und politisch komplexe Krisen sind oft langandauernd. Mehr als 45 Millionen Menschen sind aufgrund von Konflikten und Katastrophen vertrieben oder geflohen. Der von den Vereinten Nationen für 2013 ermittelte weltweite humanitäre Bedarf beläuft sich auf den historischen Spitzenwert von rund 13 Milliarden US-Dollar.

Im November 2011 haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung eine Ressortvereinbarung getroffen. Dabei wurde die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ressorts erleichtert. Das Auswärtige Amt ist nunmehr seit 2012 für den gesamten Bereich der Humanitären Hilfe der Bundesregierung im Ausland verantwortlich. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist für die entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe zuständig und fördert in diesem Zusammenhang mittelfristig angelegte Vorhaben, die sich an Prinzipien der Entwicklungszusammenarbeit orientieren. Oft ist in Krisensituationen die Verzahnung humanitärer Hilfsmaßnahmen mit entwicklungspolitischen Ansätzen unabdingbar.

Dies zeigt sich aktuell im Kontext der Syrienkrise. Die Flüchtlinge aus Syrien haben die Nachbarländer an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Hier gilt es, neben der humanitären Hilfe für die Betroffenen auch die strukturellen Kapazitäten der aufnehmenden Länder zu unterstützen. Wie eng diese Zusammenarbeit sein kann, zeigt das Beispiel eines modularen Containerhospitals, das durch Malteser International in der Türkei betrieben wird. Der Aufbau des Hospitals und die Ausbildung des syrischen Personals wird als Beitrag zur Strukturbildung durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung finanziert, während die medizinische Versorgung der syrischen Flüchtlinge als humanitäre Komponente durch das Auswärtige Amt übernommen wird.

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