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Neues Auslandsschulgesetz passiert Bundesrat
Mit dem heutigen positiven Votum des Bundesrats hat das Gesetz über die Förderung Deutscher Auslandsschulen die letzte Hürde genommen. Das vom Deutschen Bundestag am 13. Juni 2013 verabschiedete Gesetz schafft erstmalig eine eigene gesetzliche Grundlage für die Förderung der Deutschen Auslandsschulen und soll diesen über einen neuen Förderanspruch mehr Planungssicherheit geben.
Am Auslandsschulwesen zeigt sich beispielhaft, was Bund und Länder in der Bildungspolitik bewegen können, wenn sie vertrauensvoll zusammenarbeiten,
würdigte die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Cornelia Pieper, die Unterstützung des Bundesrates. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Stephan Dorgerloh, erklärte:
Mit dem heutigen Tag sichern wir auf Dauer die Attraktivität der Deutschen Schulen im Ausland. Mit dem vorliegenden Gesetz wird auch das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz als vorrangiges Instrument der Förderung der deutschen Sprache im Ausland bestätigt.
Bund und Länder kooperieren seit Jahrzehnten eng bei der personellen und finanziellen Förderung und der pädagogischen Betreuung der über 140 Deutschen Auslandsschulen und der fast 1.000 Schulen, die im Ausland das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) anbieten. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens hatten beide Seiten gemeinsam intensiv über die zukünftige Ausgestaltung der Auslandsschulförderung beraten.
Das Auslandsschulgesetz wird nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 01. Januar 2014 in Kraft treten.