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Menschenrechtsbeauftragter Löning zur Aussetzung der Haftstrafe der Femen-Aktivistinnen in Tunesien

27.06.2013 - Pressemitteilung

Ich freue mich für die drei Frauen, dass sie das Gefängnis verlassen konnten. Unsere Aufmerksamkeit muss aber jetzt Amina Sbouï und den Frauen in Tunesien gelten. Denn Amina Sbouï sitzt wegen ihrer Meinungsäußerung aus meiner Sicht ungerechtfertigterweise in Untersuchungshaft. Sie sollte freigelassen und das Verfahren gegen sie eingestellt werden.

Die tunesischen Frauen kämpfen für Gleichberechtigung und volle Anerkennung ihrer Rechte. Dabei unterstützen wir sie. Die tunesische Revolution muss auch den Frauen die erhoffte Würde und Freiheit bringen.

Hintergrund:
Ein Gericht in Tunis setzte die Haftstrafen der deutschen und zwei französischen Aktivistinnen zur Bewährung aus. Sie waren zuvor zu vier Monaten Haft verurteilt worden, weil sie mit entblößten Brüsten vor dem Justizpalast in Tunis für die Freilassung der tunesischen Femen-Aktivistin Amina Sboui demonstriert hatten. Die 18-jährige sitzt seit Mitte Mai in Untersuchungshaft, weil sie gegen eine Versammlung von Salafisten protestiert und auf eine Mauer nahe einem Friedhof in Kairouan das Wort Femen geschrieben hatte.

Markus Löning hatte Mitte Juni die Femen-Aktivistin im Gefängnis in Tunis besucht. Er hat im Rahmen seiner Reise auch mit tunesischen Bürgerrechtlerinnen über die Lage der Frauen in Tunesien gesprochen.

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