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Menschenrechtsbeauftragter zu Russland: „Gesetz gegen Homosexuellen-Propaganda“

Proteste gegen das Gesetz vor der Duma

Proteste gegen das Gesetz vor der Duma, © picture-alliance

12.06.2013 - Pressemitteilung

Die russische Staatsduma hat ein Gesetz verabschiedet, das die „Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe stellt. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, äußert sich betroffen und appelliert an Parlament und Präsident Russlands, das Gesetz zu stoppen.

Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 11. Juni 2013 in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die „Propaganda von nicht-traditionellen sexuellen Beziehungen gegenüber Minderjährigen“ unter Strafe stellt.

Hierzu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte, Markus Löning, heute (12.06.) in Berlin:

Ich bin zutiefst betroffen über das Gesetz gegen „Homosexuellen-Propaganda“ in Russland. Russland kriminalisiert Homosexualität als „nicht-traditionelle sexuelle Beziehung“. Schwulen und Lesben, die sich in der Öffentlichkeit bekennen, drohen Geldstrafen und sogar Haft. Positive Berichterstattung über Homosexualität wird praktisch unmöglich gemacht. Damit werden Homosexuelle noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt und die Presse- und Meinungsfreiheit noch weiter eingeschränkt.

Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und Präsident Putin, das Gesetz zu stoppen. Russland verstößt mit dem Gesetz gegen internationale Verpflichtungen zum Schutz seiner Bürger vor Diskriminierung, darunter auch die Europäische Menschenrechtskonvention.
Die Regierung muss dafür sorgen, dass jeder Mensch in Russland frei von Verfolgung und Diskriminierung leben kann. Die Würde des Einzelnen muss geschützt werden.

Es ist Aufgabe der Regierung, gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft vorzugehen. Die bewusste Diskriminierung und Stigmatisierung von Schwulen und Lesben hat in einer modernen Gesellschaft keinen Platz.

Hintergrund:

Nach der Abstimmung durch die Staatsduma, dem Unterhaus, muss das Gesetz noch vom Föderationsrat (Oberhaus) gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.

Die Bundesregierung hat frühzeitig und wiederholt gegenüber der russischen Seite ihre Erwartung geäußert, dass Rechte sexueller Minderheiten in der Russischen Föderation geschützt werden. Bereits im Zusammenhang mit dem im März 2012 in Sankt Petersburg verabschiedeten regionalen Gesetz hatte die Bundesregierung deutlich gemacht, dass solche Gesetze - ob regional oder föderal - gegen die Grundsätze verstoßen, denen sich Russland in der eigenen Verfassung und durch die Mitgliedschaft im Europarat verpflichtet hat.

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