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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Vereinbarung zu mehr Schutz von Arbeitern und Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Bangladesch

17.05.2013 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (17.05.) zum Abschluss eines Abkommens zu mehr Sicherheit in Textilfabriken in Bangladesch:

Ich freue mich sehr, dass führende Textilunternehmen eine Vereinbarung zu mehr Schutz von Arbeitern und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Herstellerbetrieben abgeschlossen haben. Unternehmer und Verbraucher haben eine Mitverantwortung für den Schutz der Arbeiter an den Werkbänken und Nähmaschinen dieser Welt.
Die Vereinbarung ist daher ein wichtiger, aber auch überfälliger Schritt. Nun geht es darum, die Vereinbarung zügig umzusetzen und dauerhaft einzuhalten.

Hintergrund:

Drei Wochen nach dem verheerenden Einsturz einer Textil-Fabrik in Bangladesch mit über tausend Toten haben sich 31 westliche Bekleidungsunternehmen einem Abkommen für mehr Gebäudesicherheit an den Produktionsstätten angeschlossen.

In dem Abkommen verpflichten sich die Konzerne, für Instandhaltungskosten in den Zulieferbetrieben aufzukommen. Zudem umfasst die Vereinbarung unabhängige Sicherheitsinspektionen, verpflichtet zu Reparaturen und Renovierungen, bindet Beschäftigte und Gewerkschaften in Entscheidungen mit ein und ermöglicht Konzernen, die Geschäfte mit Fabriken zu beenden, wenn diese Sicherheitsvorkehrungen ablehnen.

Das Abkommen ist eine verbindliche Vereinbarung zwischen den westlichen Großabnehmern, internationalen Gewerkschaften und den Produzenten in Bangladesch. Zu den Unterzeichnern des Abkommens zählen namhafte internationale Unternehmen wie H&M, PVH, Primark, Mango u.a. Aus Deutschland unterschrieben die Markenkonzerne C&A, Tchibo, Hess Natur, Kik, Aldi, Rewe und Lidl.

Auch die Regierung in Bangladesch hat angesichts der Katastrophe beschlossen, zu handeln. Erstmals werden in der Textil-Industrie unabhängige Gewerkschaften zugelassen. Bislang war für einen Zusammenschluss die Zustimmung des Fabrikbesitzers erforderlich.

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