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Menschenrechtsbeauftragter: Urteil gegen Chen Kegui Rückschritt für Menschenrechte in China

30.11.2012 - Pressemitteilung

Zum Gerichtsurteil gegen den Neffen des chinesischen Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, Chen Kegui, erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (30.11.):

Das Urteil gegen Chen Kegui ist ein erheblicher Rückschritt für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in China. Chen Kegui wurde über sechs Monate in Incommunicado Haft gehalten, ohne Kontakt zur Außenwelt. Er hatte weder Zugang zu einem Anwalt seiner Wahl noch wurden der Anwalt oder Familienangehörige über den anberaumten Prozess informiert. Dies alles verletzt auch chinesisches Recht.
Ich bedaure sehr, dass China der Bitte Deutschlands und der EU um Prozessbeobachtung nicht nachgekommen ist. Das trägt nicht zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens bei.
Ich rufe die Verantwortlichen in China dazu auf, in einem Berufungsverfahren die Grundsätze eines fairen Gerichtsverfahrens zu achten.

Chen Kegui, der Neffe des in die USA geflohenen blinden Menschenrechtsanwalts Chen Guangcheng, ist heute wegen Gegenwehr gegen seine Verhaftung nach Chen Guangchengs Flucht zu 3 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Körperverletzung verurteilt worden. Weder seine Familie noch sein Anwalt wussten, dass der Prozess vor dem Volksgericht Yinan, Provinz Shandong, heute stattfand. Die Deutsche Botschaft Peking hatte gemeinsam mit der EU darum gebeten, als Beobachter bei dem Prozess zugelassen zu werden.

Schutz der Menschenrechte

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