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Außenminister Westerwelle begrüßt ESM-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Urteilsverkündung durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Urteilsverkündung durch den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, © picture alliance / dpa

12.09.2012 - Pressemitteilung

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer vorläufigen Entscheidung die deutsche Mitwirkung am Vertrag über den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM) unter Auflagen gebilligt. Außenminister Westerwelle begrüßte das Urteil.

Zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag über den Europäischen Stabilitäts-Mechanismus (ESM) erklärte Außenminister Westerwelle heute (12.09.):

Das ist eine kluge Entscheidung im pro-europäischen Geist unserer Verfassung.
Unsere Arbeit für den Euro und Europa geht weiter.
Die vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Begrenzung unserer Haftungspflicht ist richtig und notwendig. Die deutsche Leistungskraft darf nicht überfordert werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik der Bundesregierung bestätigt und für verfassungsgemäß erklärt. Das ist gut für Deutschland und gut für Europa.
Wir sind auf dem Weg zur Bewältigung der Schuldenkrise in der Eurozone schon ein gutes Stück vorangekommen. Nun kann mit dem grünen Licht aus Karlsruhe auch der dauerhafte Rettungsschirm ESM in Kraft treten.
Erstes Licht am Ende des Tunnels ist sichtbar. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen in unserer Entschlossenheit, mit Haushaltsdisziplin, Wachstumsorientierung und europäischer Solidarität gemeinsam die Schuldenkrise zu überwinden.

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