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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert erneute Verlängerung der Untersuchungshaft für 'Pussy Riot'

20.06.2012 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte heute (20.06.) zur Verlängerung der Untersuchungshaft für Bandmitglieder von „Pussy Riot“:

Ich bin bestürzt darüber, dass die Untersuchungshaft gegen die drei Künstlerinnen ein weiteres Mal verlängert worden ist. Diese Entscheidung ist eindeutig gegen die Freiheit der Meinung und der Kunst gerichtet und angesichts der Folgen der bald viermonatigen Haft für die Familien und Kinder der Frauen absolut unverhältnismäßig.
Ich fordere die russischen Behörden auf, die Frauen unverzüglich auf freien Fuß zu setzen und eine Einstellung der Verfahren zu prüfen.

Am 21. Februar 2012 hielt die russische Aktionskünstlerinnengruppe „Pussy Riot“ in einer Moskauer Kathedrale ein „Punk-Gebet“ mit dem Titel „Lieber Gott, erlöse uns von Putin“ ab.

Nach empörten Reaktionen der Russisch-Orthodoxen Kirche und einiger russischer Offizieller wurden drei Mitglieder wenige Tage nach der Aktion verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Die Untersuchungshaft wurde heute um einen weiteren Monat bis zum 24.07. verlängert. Ermittlungen wegen „schweren Rowdytums“ laufen. Laut russischem Strafgesetzbuch drohen bis zu sieben Jahre Haft.

Die Behörden rechtfertigen ihr Vorgehen mit dem Argument, die Künstlerinnengruppe habe aus „religiösem Hass“ gehandelt.

Die Bundesregierung steht über die Botschaft Moskau in Kontakt mit den Anwälten der Gruppe und wird den Fall weiter aufmerksam beobachten.

Menschenrechtspolitik

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