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Menschenrechtsbeauftragter entsetzt über Verlängerung der U-Haft von 'Pussy Riot'

20.04.2012 - Pressemitteilung

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, zur Verlängerung der Untersuchungshaft für „Pussy Riot“-Mitglieder:


Hintergrund:

Am 21. Februar 2012 hielt die russische Aktionskünstlerinnengruppe „Pussy Riot“ in einer Moskauer Kathedrale ein „Punk-Gebet“ mit dem Titel „Lieber Gott, erlöse uns von Putin“ ab. Ein danach im Internet veröffentlichter Video-Clip zeigt, wie sich in der Kirche mit bunten Strickmasken über dem Kopf tanzen und ihren Protestsong singen. Die Aktion endete nach wenigen Minuten ohne Sach- oder Personenschaden.

Nach empörten Reaktionen der Russisch-Orthodoxen Kirche und einiger russischer Offizieller wurden drei Mitglieder wenige Tage nach der Aktion verhaftet und in Untersuchungshaft genommen.

Die Untersuchungshaft wurde am 19. April um zwei Monate verlängert. Ermittlungen wegen schweren Rowdytums laufen. Laut Strafgesetzbuch drohen bis zu sieben Jahre Haft.

Die Behörden rechtfertigen das harte Vorgehen mit dem Argument, die Künstlerinnengruppe habe aus religiösem Hass gehandelt. Die Bundesregierung steht über die Botschaft Moskau in Kontakt mit den Anwälten der Gruppe und wird den Fall weiter aufmerksam beobachten.

Menschenrechtspolitik

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