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Unterzeichnung des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens
Frans Weekers und Emily Haber bei der Unterzeichnung, © AA
Am 12. April ist im Auswärtigen Amt das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet worden. Es wird das Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 ersetzen.
Am 12. April haben die Staatssekretärin des Auswärtigen Amts, Emily Haber, und der Staatssekretär im niederländischen Finanzministerium, Frans Weekers, das neue deutsch-niederländische Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Es wird das Doppelbesteuerungsabkommen von 1959 ersetzen.
Durch das neue Abkommen werden steuerliche Hindernisse und Verzerrungen besser abgebaut und dadurch die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande weiter vertieft.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen, die bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für Investitionen bilden, werden so verbessert. Das unterzeichnete Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifizierung durch die gesetzgebenden Körperschaften.