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Menschenrechtsbeauftragter Löning fordert Belarus auf, Todesurteile nicht zu vollstrecken

15.03.2012 - Pressemitteilung

Präsident Lukaschenko hat übereinstimmenden Berichten zufolge am 14.03. entschieden, die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow nicht zu begnadigen. Konowalow und Kowaljow werden für den Anschlag auf die Minsker U-Bahn vom 11.04.2011 verantwortlich gemacht.

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, erklärte dazu heute (15.03.):

„Mit Bestürzung habe ich von der Ablehnung der Gnadengesuche für die zum Tode verurteilten Dimitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow erfahren.
Ich fordere Präsident Lukaschenko eindringlich auf, die Todesurteile nicht zu vollstrecken.
Hinrichtungen sind weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen. Die Todesstrafe ist kein geeignetes Mittel der Verbrechensbekämpfung. Rechtsirrtümer sind nie auszuschließen. Die weißrussische Regierung muss ein Todesstrafen-Moratorium verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.“

Konowalow und Kowaljow wurden am 30.11.2011 zum Tode verurteilt. Es gibt erheblich Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Die Geständnisse sollen unter Folter zustande gekommen sein. Kowaljow hat sein Geständnis widerrufen und bestreitet seine Schuld.

Dem Menschenrechtsbeauftragten wurde im Februar 2012 die Einreise nach Belarus verweigert. Er wollte dort u.a. einen Brief von Bundesaußenminister Westerwelle an Präsident Lukaschenko übergeben, mit dem sich die Bundesregierung für die Begnadigung von Konowalow und Kowaljow einsetzt.

Belarus ist das einzige europäische Land, in dem noch die Todesstrafe verhängt und vollstreckt wird.

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