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Deutschland gibt Gemälde aus jüdischem Vorbesitz an die Niederlande zurück

03.03.2012 - Pressemitteilung

Das Museum für Bildende Kunst Leipzig gibt an diesem Sonntag sechs Gemälde an die Niederlande zurück. Damit geht ein über 60 Jahre andauerndes Restitutionsverfahren zu Ende. Die Gemälde sind Teil der sog. Sammlung Kummerlé. Alfred Kummerlé erwarb die sechs Bilder in den Jahren 1940 bis 1944 in den damals von Deutschland besetzten Niederlanden aus jüdischem Vorbesitz.

Staatsministerin Cornelia Pieper sagte heute:

„Ich freue mich, dass die Gemälde heute ihren Weg zurück in die Niederlande nehmen. Die Restitution ist nicht nur Ausdruck unseres guten Verhältnisses zu den Niederlanden sondern auch ein Bekenntnis zu unserer völkerrechtlichen Verpflichtung. Wir wollen damit die Rückgabe der Gemälde in die Hände der Erben der jüdischen Vorbesitzer ermöglichen“.

Die Niederlande machten bereits im Jahre 1945 Restitutionsansprüche auf insgesamt 42 Gemälde aus der Sammlung Kummerlé geltend. Später meldeten auch die Erben von Kummerlés Ehefrau und Eigentümerin der Sammlung, Johanna Kummerlé, vermögensrechtliche Ansprüche an.

Johanna Kummerlé hatte die Gemälde 1949 in einem Leipziger Bankhaus eingelagert. Nachdem sie1953 von eine „Westreise“ nicht zurückkehrte, galt sie als „republikflüchtig“. Die eingelagerten Gemälde wurden in Volkseigentum überführt und dem Leipziger Museum für Bildende Künste übertragen.

Nach Abschluss umfangreicher Provenienzrecherchen und rechtlichen Prüfungen erließ das für Restitutionsfragen zuständige Bundeamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) im Juli 2011 einen Bescheid, auf dessen Grundlage die sechs Gemälde nun heute zurückgegeben werden.

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