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Menschenrechtsbeauftragter Löning: Russisches Gesetzesvorhaben diskriminiert Homosexuelle
Die Stadtduma von St. Petersburg hat in zweiter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die „Propaganda männlicher und weiblicher Homosexualität, Bisexualität und Transgenderismus unter Minderjährigen“ unter Strafe stellt.
Hierzu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning:
„Das Vorhaben der Stadt St. Petersburg steht in Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Russland hat sich zu ihrer Einhaltung verpflichtet und muss sich nun auch daran halten.
Die Begründung des geplanten Gesetzes -- Schutz von Minderjährigen -- ist scheinheilig. Tatsächlich werden dadurch Menschen generell diskriminiert und ausgegrenzt.
Ich rufe die Stadtduma von St. Petersburg auf, das Vorhaben fallen zu lassen und sich gegen homophobe Stimmungen in der russischen Gesellschaft zu stellen. Jeder Mensch hat ein Recht darauf, in seiner Würde geschützt zu werden.
Außerdem appelliere ich an die russische Regierung, ihrer völkerrechtlichen Verantwortung nachzukommen. Sie muss der Stadtduma klar machen, dass das Vorhaben völkerrechtswidrig ist und in einer modernen Gesellschaft keinen Platz hat.“
Der deutsche Generalkonsul in St. Petersburg hat gemeinsam mit EU-Kollegen der russischen Seite mehrfach seine Sorge über die Gesetzesinitiative übermittelt.
Das Gesetz wurde am 8.2.2012 in zweiter Lesung verabschiedet. Die dritte und letzte Lesung steht voraussichtlich in der kommenden Woche an.