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Menschenrechtsbeauftragter fordert Stopp der für heute Abend geplanten Hinrichtung von Troy Davis in den USA

21.09.2011 - Pressemitteilung

Trotz erheblicher Zweifel an der Schuld des zu Tode Verurteilten Troy Davis hat der Gnadenausschuss des Staates Georgia am Dienstag sein Gnadengesuch abgelehnt.

Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik, Markus Löning, heute (21.09.) in New York:

„Mit Bestürzung habe ich von der Ablehnung des Gnadengesuchs von Troy Davis erfahren. Bis heute bestehen schwerwiegende Zweifel an seiner Schuld. Eine Hinrichtung ist unumkehrbar - ein eventueller Justizirrtum ist nicht mehr gut zu machen. Deshalb fordere ich die Behörden des Staates Georgia und der Vereinigten Staaten von Amerika auf, die auf heute Abend angesetzte Hinrichtung zu verhindern.
Die Bundesregierung lehnt die Todesstrafe aus grundsätzlichen rechtspolitischen und moralischen Gründen ab. In den USA hat die Zahl der Hinrichtungen während der letzten Jahre stetig abgenommen. Einige Bundesstaaten, wie zuletzt Illinois, haben die Todesstrafe ganz abgeschafft, andere deren Vollstreckung zumindest ausgesetzt. Wir fordern die USA auf, diese Tendenzen konsequent weiter voran zu treiben.“

Troy Davis wurde 1991 wegen Mordes an einem Polizisten im Jahr 1989 in Georgia zum Tode verurteilt. In der durch das US Supreme Court angeordneten Anhörung 2010 ergaben sich Zweifel an seiner Schuld.

Für Troy Davis haben sich unter anderem Papst Benedikt XVI., der frühere US-Präsident Carter und die EU-Außenbeauftragte Ashton eingesetzt.

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