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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Urteil gegen den syrischen Journalisten Ali Abdallah
Der syrische Journalist Ali Abdallah ist am 13. März zu eineinhalb Jahren Haft wegen „Störung der Beziehungen des Staates zu einem anderen Land“ verurteilt worden. Hintergrund ist ein im Gefängnis verfasster Artikel über die iranischen Präsidentschaftswahlen 2009, das iranische Regierungssystem und die syrisch-libanesischen Beziehungen.
Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (15.03.):
„Das Urteil gegen Ali Abdallah ist ein Rückschlag für alle, die sich für Meinungsfreiheit und Demokratie in Syrien einsetzen.
Die vor wenigen Tagen erfolgte Freilassung des 80 jährigen Menschenrechtsverteidigers Haitham Al-Maleh hatte Hoffnungen geweckt, dass die syrische Regierung einen Schritt hin zur Achtung der Bürger- und Menschenrechte, zu denen sie sich vertraglich bekannt hat, unternehmen würde.
Das nun ergangene Urteil gegen Ali Abdallah setzt gerade auch angesichts des demokratischen Aufbruchs in der Region ein falsches Zeichen. Ich fordere die sofortige Freilassung von Ali Abdallah und aller anderen politischen Gefangenen.“
Ali Abdallah hatte bis 17. Juli 2010 für sein politisches Engagement eine zweieinhalbjährige Haftstrafe abgesessen. Er war nicht freigelassen worden, weil sofort im Anschluss das Gerichtsverfahren wegen seines umstrittenen Artikels begann.
Syrien hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterschrieben und ratifiziert.