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Menschenrechtsbeauftragter Löning zur gewaltsamen Auflösung gestriger Demonstration in Moskau
Zur gestrigen gewaltsamen Auflösung einer friedlichen Demonstration durch russische Polizeikräfte in Moskau sagte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, heute (01.09.):
„Artikel 31 der russischen Verfassung garantiert den Bürgern der russischen Föderation Versammlungsfreiheit. Zurecht haben sich die Teilnehmer der gestrigen Demonstration darauf berufen.
Die gewaltsame Auflösung der Demonstration wiegt umso schwerer, als die Presse- und Meinungsfreiheit ebenso wie die Versammlungsfreiheit zu den Grundfesten eines Rechtsstaates gehören. Präsident Medwedew soll seinen Worten endlich Taten folgen lassen und in Russland den Rechtsstaat auch in der Praxis durchsetzen.“
Bei einer Demonstration in Moskau waren am gestrigen Dienstag (31.08.) Dutzende regierungskritische Demonstranten festgenommen worden, darunter auch der Oppositionspolitiker und frühere Vize-Regierungschef Boris Nemzow.