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Menschenrechtsbeauftragter kritisiert Haftstrafen gegen Bahá'i-Mitglieder in Iran

09.08.2010 - Pressemitteilung

Gestern wurden in Teheran sieben Mitglieder des Führungsgremiums der iranischen Bahá'i -Religionsgemeinschaft zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt. Dazu erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (09.08.):

Die Haftstrafen gegen die Bahá'i-Führungsmitglieder sind ein herber Rückschlag für alle, die sich für Menschenwürde und Menschenrechte in Iran einsetzen. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass während des Verfahrens grundlegende Justizgrundrechte gewahrt worden sind.

Ich appelliere daher mit Nachdruck an die zuständigen Stellen in Iran, das gestrige Urteil aufzuheben und für ein faires und transparentes Gerichtsverfahren Sorge zu tragen.

Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Minderheitenschutz und rechtsstaatliche Verfahren zählen zu denjenigen internationalen Verpflichtungen, zu deren Einhaltung sich der Iran verpflichtet hat.

Die Bundesregierung beobachtet die Lage der Bahá'í in Iran seit langem mit Sorge. Sie setzt sich zusammen mit den EU-Partnern kontinuierlich für eine Verbesserung ihrer Situation sowie für Meinungs- und Religionsfreiheit in Iran ein.

Die Religionsgemeinschaft der Bahá'i ist seit 1983 in Iran verboten, ihre Anhänger sind dort massiven systematischen Repressionen ausgesetzt. Densieben Führungsmitgliedern der Bahá'i, die im Mai 2008 inhaftiert worden waren, wird Spionage, Zusammenarbeit mit Israel und eine „Verschwörung gegen die nationale Sicherheit“ vorgeworfen.

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