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Menschenrechtsbeauftragter begrüßt Khmer-Rouge-Urteil

27.07.2010 - Pressemitteilung

Zum Urteil des Khmer-Rouge-Tribunals gegen den 67-jährigen Leiter des ehemaligen Foltergefängnisses Tuol Sleng in Phnom Penh, Kaing Guek Eav, alias Duch, erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Markus Löning, heute (27.07.):

„Ich begrüße, dass das Khmer-Rouge-Tribunal einen der Verantwortlichen für die Massaker des Pol-Pot-Regimes zur Verantwortung gezogen hat. Tribunale wie dieses sind ein Signal an die Opfer und ihre Angehörigen: Euer Leid wird nicht ungesühnt bleiben. Und sie sind ein klares Signal an die Täter: Ihr werdet damit nicht ungestraft davonkommen!

Sie sind daher auch ein wichtiges Instrument des internationalen Menschenrechtsschutzes. Deutschland hat deswegen die Einrichtung des Tribunals politisch und finanziell maßgeblich unterstützt.“

Am Montag, den 26.07., verurteilte das Khmer-Rouge-Tribunal in Kambodscha den 67-jährigen Leiter des ehemaligen Foltergefängnisses Tuol Sleng in Phnom Penh, Kaing Guek Eav, alias Duch, zu einer 35-jährigen Freiheitsstrafe. Die Urteilsverkündung ist die erste des 2005 von der kambodschanischen Regierung und den Vereinten Nationen gemeinsam eingerichteten Strafgerichtshofs. Weitere vier Führer des ehemaligen Rote-Khmer-Regimes warten in Untersuchungshaft auf ihren Prozess. Deutschland ist mit knapp 8 Mio. Euro viertgrößter Geber zum Haushalt des Gerichtshofs.

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