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Vertrag über die Vermarkung und Instandhaltung der deutsch-polnischen Grenze tritt in Kraft

26.03.2010 - Pressemitteilung

Deutschland und die Republik Polen haben heute (26.03.) den Weg für das Inkrafttreten des Vertrags über die Vermarkung und Instandhaltung der gemeinsamen Grenze sowie die Einsetzung einer Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzkommission frei gemacht.

Mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden zwischen der Leiterin der Rechtsabteilung, Susanne Wasum-Rainer, und dem polnischen Botschafter in Deutschland, Marek Prawda, tritt der am 16.09.2004 in Warschau unterzeichnete Vertrag nun am 25.April 2010 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten des Vertrags werden die gutnachbarlichen Beziehungen und die freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Polen weiter vertieft.

Der Vertrag schafft wesentliche Voraussetzungen für eine jederzeit exakt bestimmbare, eindeutig erkennbare und geodätisch festgelegte Staatsgrenze, die die Hoheitsgebiete beider Nachbarstaaten voneinander klar abgrenzt und die damit zusammenhängenden öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Interessen und Rechte wahrt.

Der Vertrag regelt unter anderem die Vermarkung und Instandhaltung der Staatsgrenze auf den Festlandabschnitten sowie den Grenzgewässern und enthält wesentliche Grundsätze über die Vermessung der Grenze, über den Schutz der Grenzzeichen und deren Sicherheit, über die Aufgaben der gemeinsamen deutsch-polnischen Grenzkommission sowie über periodische Kontrollen des Grenzverlaufs.

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