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Bundesminister Westerwelle: Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag stärken

06.03.2010 - Pressemitteilung

Auch vierzig Jahre nach seinem Inkrafttreten ist der Nichtverbreitungsvertrag ein „unentbehrliches Instrument“ um „Frieden, Sicherheit und Stabilität zu erhalten und zu festigen“, so Außenminister Westerwelle.

Anlässlich des 40. Jahrestages des Inkrafttretens des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrages für Kernwaffen erklärte Bundesaußenminister Guido Westerwelle heute (06.03.) in Cordoba:

„Der Nichtverbreitungsvertrag ist auch vierzig Jahre nach seinem Inkrafttreten ein unentbehrliches Instrument, wenn es darum geht, Frieden, Sicherheit und Stabilität zu erhalten und zu festigen.

Der Vertrag enthält ein gegenseitiges Versprechen: Der Verpflichtung zur Nichtverbreitung von Atomwaffen steht die Selbstverpflichtung der Atomwaffenstaaten zur Abrüstung gegenüber.

Die Bundesregierung setzt sich für beide Ziele ein: Mit ihren Partnern der E3+3, um eine atomare Bewaffnung des Iran zu verhindern. Sie unterstützt aber auch die Gespräche von USA und Russland über eine Reduzierung ihrer strategischen Waffen.

Ein Erfolg dieser Gespräche wird positive Auswirkungen auf die anstehende Überprüfungskonferenz des Nichtverbreitungsvertrages in New York haben. Deutschland wird sich in New York zusammen mit seinen Partnern für die Stärkung des Vertragsregimes einsetzen.“

Der Nichtverbreitungsvertrag für Kernwaffen wurde am 01.07.1968 unterzeichnet und ist am 05.03.1970 in Kraft getreten. Er bildet das Fundament für das globale System der Nichtverbreitung, indem er den entscheidenden Handlungsrahmen für weitere Fortschritte bei den Abrüstungsbemühungen setzt. Dem Vertrag gehören derzeit 190 Staaten an. Deutschland trat dem Vertrag am 02.05.1975 bei. Im Mai findet in New York eine umfassende Überprüfungskonferenz zum Nichtverbreitungsvertrag statt.

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