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Bundesminister Steinmeier: „Menschenrechtsrat muss effizienter und glaubwürdiger werden“
Anlässlich des morgigen Ausscheidens Deutschlands aus dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen erklärte Bundesaußenminister Steinmeier heute (17.06.) in Berlin:
Deutschland hat im Menschenrechtsrat wichtige Pionierarbeit geleistet. Wir haben dazu beigetragen, das Fundament des internationalen Menschenrechtsschutz zu verbreitern. Dies gilt insbesondere für die Herstellung internationaler Vergleichbarkeit mit der Einführung des universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR).
Dennoch sind wir nicht am Ziel. Der Menschenrechtsrat muss effizienter und glaubwürdiger werden! Glaubwürdig ist er nur, wenn dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen weltweit thematisiert und auch klar als solche benannt werden können. Seine Mitglieder müssen der ihnen übertragenen Verantwortung gerecht werden und sich ohne ideologische Scheuklappen auch tatsächlich für die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte einsetzen. Dafür ist es gut, dass die USA sich künftig im Menschenrechtsrat engagieren.
Deutschland gehörte zu den ersten Mitgliedern des 2006 neu geschaffenen menschenrechtlichen Hauptorgans der VN. Im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft 2007 hat Deutschland wichtige Impulse für die Aufbauphase des Rates geben können. Als Erfolg gilt vor allem die Schaffung des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR): ein neues Instrument zur Überwachung der Menschenrechtssituation in allen VN-Mitgliedstaaten.
Deutschland selbst hat dieses Verfahren im Februar 2009 erfolgreich durchlaufen und damit zur guten UPR-Praxis im Rat beigetragen.
Deutschland hat sich in den vergangenen drei Jahren vielfältig engagiert. Erfolgreich waren z.B. deutsche Initiativen für das Recht auf Wasser und den Kampf gegen den Menschenhandel. Zusammen mit seinen EU-Partnern drängte Deutschland außerdem erfolgreich auf die Behandlung von schweren Menschenrechtsverletzungen durch den Rat. So initiierte die EU u.a. die Sondersitzungen des Rates zu Sudan (Dezember 2006) und zu Myanmar (Oktober 2007), sowie zuletzt zu Sri Lanka
(Mai 2009). Für den Zeitraum 2012-2015 hat Deutschland bereits seine erneute Kandidatur für den Menschenrechtsrat angemeldet.