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Bundesregierung begrüßt Ergebnis des schweizerischen Referendums zur Personenfreizügigkeit
Am heutigen Sonntag (08.02.) haben sich die Schweizer Bürgerinnen und Bürger in einem Referendum mehrheitlich für die Verlängerung des geltenden Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und für die Ausdehnung des Abkommens auf Bulgarien und Rumänien ausgesprochen.
Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (08.02.) in Berlin:
„Ich begrüße den deutlichen Ausgang des heutigen Referendums in der Schweiz zur Personenfreizügigkeit.Ich bin froh, dass die bisher befristeten Regelungen zwischen der EU und der Schweiz über die freie Wahl von Wohnsitz und Arbeitsplatz nun unbegrenzt verlängert werden können.
Das heutige Votum stärkt all diejenigen, die sich für eine weitere Annäherung und noch engere Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz einsetzen. Auch die Bundesregierung wird weiter aktiv für den Ausbau dieser Beziehungen eintreten.“
Das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz wurde im Juni 2002 - zusammen mit weiteren Abkommen aus den Bereichen Verkehr, Forschung und Landwirtschaft - zunächst für sieben Jahre geschlossen.
Das Abkommen regelt die gegenseitige schrittweise Öffnung der Arbeitsmärkte. Nach Ablauf von Übergangsfristen können sich Schweizer und EU-Bürger gleichberechtigt in den Vertragsstaaten niederlassen bzw. eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzung ist, dass sie neben einer Krankenversicherung über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbständig sind oder ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können.