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Auswärtiges Amt begrüßt Stärkung der Kontrolle europäischer Waffenausfuhren
Die Europäische Union stärkt ihre Exportkontrolle im Bereich konventioneller Waffen. Seit gestern (08.12.) besitzt die EU erstmals einen rechtlich verbindlichen Verhaltenskodex für Waffenausfuhren. Damit wird Rüstungsexportkontrolle in allen Mitgliedsstaaten der EU auf eine gemeinsame rechtliche Basis gestellt.
Einen entsprechenden Entschluss fassten die EU-Außenminister in Brüssel. Die Bundesregierung tritt seit Jahren für einen wirkungsvollen Verhaltenskodex ein und hat die Verrechtlichung des bisher nur politisch bindenden Kodex aktiv unterstützt.
Die Exportkontrolle verbleibt weiter in nationaler Verantwortung, der Kodex trägt aber zu einer weiteren europäischen Harmonisierung bei. Die Bundesregierung verfolgt traditionell eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik.
Der überarbeitete EU-Kodex nennt acht Kriterien, wie zum Beispiel die Menschenrechtslage oder regionale Stabilität, die von den Mitgliedsstaaten bei ihren
Rüstungsexportentscheidungen zu berücksichtigen sind. Zudem sieht er Informationsaustausch, Konsultationsmechanismen und Berichtspflichten vor.
Die Verabschiedung des Kodex ist zugleich ein wichtiger Impuls für die Initiative zur Schaffung eines rechtlich verbindlichen internationalen Waffenhandelsabkommens (ATT): Die Bundesregierung gehört innerhalb der Vereinten Nationen seit Jahren zu den stärksten Unterstützern eines umfassenden und anspruchsvollen internationalen Waffenhandelsvertrags. Ziel ist die Erstellung eines klaren Kriterienkatalogs für verantwortbare Rüstungstransfers.
Die Bundesregierung wird weiterhin mit hohem Engagement dafür werben, dass die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen so schnell wie möglich Verhandlungen für einen internationalen Waffenhandelsvertrag aufnehmen und weltweit gültige Standards für Rüstungstransfers rechtlich verbindlich festlegen.