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10. Jahrestag des Internationalen Strafgerichtshofes

17.07.2008 - Pressemitteilung

Heute (17.07.) wurde vor zehn Jahren in Rom das Römische Statut des Internationalen Strafgerichthofes (IStGH) verabschiedet. Erstmals verständigte sich die internationale Staatengemeinschaft darauf, einen unabhängigen ständigen Internationalen Strafgerichtshof zu errichten, der nach der Präambel des Statuts „Gerichtsbarkeit über die schwersten Verbrechen hat, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“. Mit Verabschiedung des Völkerstrafgesetzbuches von 2002 hat Deutschland die Grundlage dafür geschaffen, dass die Straftaten des Römischen Statuts auch von der deutschen Justiz verfolgt werden können.

Heute führt der IStGH in vier Ländern Ermittlungen wegen schwerster Menschenrechtsverletzungen und bereitet seine ersten Prozesse vor. Die 106 Vertragsstaaten sind verpflichtet, ihn dabei zu unterstützen. Der Erfolg des IStGH hängt damit auch von der Zusammenarbeit mit den Vertragsstaaten ab.

Deutschland bekennt sich zum Römischen Statut und setzt sich seit jeher für einen unabhängigen, unparteiischen und effektiven Internationalen Strafgerichtshof ein. Deutschland ruft alle Staaten, die dies noch nicht getan haben, dazu auf, das Römische Statut zu ratifizieren und mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammenzuarbeiten.

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