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Deutschland unterstützt internationales Rote-Khmer-Tribunal in Kambodscha
Die Bundesregierung erhöht ihre Unterstützung für den internationalen Sonderstrafgerichtshof zur Aufarbeitung des Unrechts der Roten Khmer in Kambodscha (ECCC) um 1,5 Millionen Euro. Ziel ist es insbesondere, die Stimmen der Opfer im Verhandlungsverlauf vernehmbarer zu machen. Deutschland leistet so einen weiteren Beitrag zur Aussöhnung der kambodschanischen Gesellschaft und der Stärkung des Justizwesens.
Im Auftrag des Auswärtigen Amtes wird die Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) in den kommenden beiden Jahren die so genannte „Victims Unit“ des Gerichtshofes unterstützen und ausbauen. Die „Victims Unit“ zur Wahrung der Rechte der Opfer ist ein vielfach gefordertes Novum in der Arbeit internationaler Strafgerichtshöfe. Bisher können sich Opfer vielfach nicht das angemessene Gehör verschaffen. Aus diesem Grund trägt die Einheit zur besseren Information der Opfer und zur Vertretung ihrer Interessen bei.
Der Sonderstrafgerichtshof in Kambodscha ist seit 2005 zuständig für die Gräueltaten, die die Roten Khmer in ihrer Regierungszeit zwischen 1975 und 1979 begangen haben. Im vergangenen Jahr wurden die fünf ranghöchsten überlebenden Roten Khmer an das Tribunal überstellt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat durch die Ernennung eines Sonderbeauftragten sein Interesse an einem Erfolg des Tribunals unterstrichen.
Die Finanzierung des Tribunals erfolgt neben kambodschanischen Beiträgen größtenteils aus freiwilligen Beiträgen der VN-Mitgliedsstaaten. Die Bundesregierung hat bereits in den Vorjahren Unterstützung geleistet: 2005 hat das Auswärtige Amt zunächst 1 Million US-Dollar bereitgestellt, das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) hat in den Jahren 2006/07 weitere 1,5 Millionen Euro Unterstützung geleistet. Die deutsche Gesamtunterstützung beträgt damit bis heute etwa 3,7 Millionen Euro (5,5 Millionen US-Dollar).