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Bundesminister Steinmeier zum Verbotsverfahren gegen türkische Regierungspartei AKP

01.04.2008 - Pressemitteilung

Das türkische Verfassungsgericht hat gestern den gegen die Regierungspartei AKP gerichteten Verbotsantrag der türkischen Generalstaatsanwaltschaft zur gerichtlichen Prüfung zugelassen. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (01.04.) in Berlin:

„Mit Sorge habe ich zur Kenntnis genommen, dass das türkische Verfassungsgericht den Verbotsantrag gegen die AKP zur Verhandlung zugelassen hat.

Nach den Prinzipien der 'Venedig-Kommission' des Europarates, zu denen sich die Türkei als dessen Mitglied bekennt, kann eine Partei nur dann verboten werden, wenn sie zu Gewalt aufruft oder die verfassungsmäßige Ordnung gewaltsam überwinden möchte.

Deshalb gehe ich fest davon aus, dass der Verbotsantrag in der Sache zurückgewiesen werden wird.

Wichtig ist in der jetzigen Situation, dass die politische Führung der Türkei an ihrem Reformkurs festhält und die Annäherung des Landes an die Europäische Union weiter mit Entschlossenheit vorantreibt.“

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