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Bundesregierung kritisiert Verbotsverfahren gegen türkische Regierungspartei AKP

17.03.2008 - Pressemitteilung

Der türkische Generalstaatsanwalt Yalcinkaya hat am 14.03. beim türkischen Verfassungsgericht einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP gestellt. Zugleich beantragte er gegen 71 hochrangige Parteimitglieder, unter ihnen Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan, ein fünfjähriges Betätigungsverbot auszusprechen. Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier erklärte hierzu heute (17.03.) in Jerusalem:

„Den Verbotsantrag gegen die türkische Regierungspartei AKP habe ich mit Unverständnis zur Kenntnis genommen.

Die AKP hat unter der Führung von Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan gezeigt, dass sie sich den Prinzipien der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verschrieben hat.

Die AKP wurde von einer überwältigenden Mehrheit der türkischen Bürgerinnen und Bürger in freien, fairen und demokratischen Wahlen vom Juli 2007 mit der Regierung des Landes beauftragt.

Ich vertraue auf die gerichtliche Unabhängigkeit des türkischen Verfassungsgerichtes und gehe davon aus, dass der Antrag zügig zurückgewiesen wird.

Es ist jetzt wichtig, dass die Regierung trotz des Verfahrens für die nötige politische Stabilität im Land sorgt und unbeirrt an ihrem Reformkurs festhält. Es geht darum, die positive Wirtschaftsentwicklung und die weitere Annäherung der Türkei an die Europäische Union mit Entschlossenheit voranzutreiben.“

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