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Bundesregierung zeichnet Wellington-Erklärung für weltweites Verbot von Streumunition
Beim vierten Staatentreffen des „Oslo-Prozesses“ zum Verbot von Streumunition in Wellington/Neuseeland (18.-22.02.08) hat Deutschland die „Wellington-Erklärung“ für ein weltweites Verbot von Streumunition gezeichnet.
Die Bundesregierung bekräftigt so ihr Engagement für ein weltweites Verbot von Streumunition. Die Verhandlungen werden in der zweiten Maihälfte 2008 in Dublin fortgeführt. Das entsprechende rechtsverbindliche Verbotsprotokoll soll bereits Ende 2008 unterzeichnet werden.
Der Oslo-Prozess und die parallelen Verhandlungen im Rahmen des Waffenübereinkommens der Vereinten Nationen (CCW) ergänzen sich wechselseitig. Gemeinsames Ziel ist der umfassende Schutz der Zivilbevölkerung vor Streumunition.